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Bis zum 31. August können Anträge für bessere Radfernwege gestellt werden
Foto: AdobeStock/petunyia
Bis zum 31. August können Anträge für bessere Radfernwege gestellt werden

Inhaltsverzeichnis

Radwege

2. Förderrunde Bundesprogramm für Radfernwege

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr startet die nächste Förderrunde des Programms zur Weiterentwicklung des „Radnetzes Deutschland“.

Dazu stelle der Bund insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Anträge können bis zum 31. August gestellt werden.

Das Förderprogramm steht für den Ausbau der überregionalen Radfernwege des Radnetzes Deutschland zur Verfügung und soll eine möglichst lückenlose Befahrbarkeit sichern. Das Radnetz Deutschland besteht aus dem Radweg Deutsche Einheit, dem Iron Curtain Trail (Radweg „Eiserner Vorhang“) und den 12 D-Routen. Insgesamt verbinden diese Wege auf 12.000 km die verschiedensten Regionen des Landes.

In der ersten Förderrunde sind bis Dezember 2022 bundesweit 91 Vorhaben bewilligt worden, durch die mit einer Bundeszuwendung von 49 Mio. Euro beispielsweise Radwege verbreitert oder sicherer gestaltet werden, Oberflächen erneuert oder Raststätten errichtet werden. Insgesamt waren über 220 Anträge gestellt worden.

Welche Fördermittel stehen zur Verfügung?

Es stehen erneut bis zu 45 Mio. Euro Fördergelder für neue Vorhaben zur Verfügung. Die Förderung erfolgt in den Haushaltsjahren 2023 bis 2028. Darüber hinaus stehen bis zu 55 Mio. Euro für kurzfristig umzusetzende Projekte mit einer Laufzeit bis Ende 2024 zur Verfügung.

Was wird gefördert?

  • die Verbreiterung von Radwegen und die Verbesserung der Oberflächen,
  • der Bau von neuen Radwegen, mit denen Lücken im Netz geschlossen werden,
  • die Erhöhung der Sicherheit, beispielsweise durch bauliche Trennung vom Kfz-Verkehr,
  • der Bau von Fahrradabstellanlagen und moderne Raststätten sowie
  • Projekte, um die Routen und Angebote des Radnetzes Deutschland bekannter zu machen.

Welche Förderhöhen gibt es?

Der Bund beteiligt sich an der Finanzierung der förderfähigen Maßnahmen mit einem Regelfördersatz in Höhe von bis zu 75 %. Bei finanzschwachen Kommunen oder strukturschwachen Regionen nach dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen kann die Förderung mit einem Höchstsatz in Höhe von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben erfolgen.

Wo und bis wann können die Anträge gestellt werden?

Anträge können bei der Bewilligungsbehörde des Bundes, Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bis 31. August 2023 eingereicht werden. Weitere Informationen finden Sie hier. (MAI/RED)

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