46 schnelle Bundesfernstraßenprojekte
Das Bundeskabinett hat den Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes (7. FStrÄndG) verabschiedet. Damit soll u.a. das Planungsverfahren bei wichtigen Bundesfernstraßenprojekten um bis zu eineinhalb Jahre beschleunigt werden. Die Vorhabenliste umfasst künftig 46 Projekte.
Der Gesetzentwurf beinhaltet unter anderem die Fortschreibung der Vorhabenliste, die (als Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG) für bestimmte Bundesfernstraßenvorhaben das Bundesverwaltungsgericht als erste und einzige Gerichtsinstanz für sämtliche Streitigkeiten, die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren für Bundesfernstraßenvorhaben betreffen, festlegt.
Bei möglichen Klagen gibt es mit dem Bundesverwaltungsgericht für die in der Liste genannten Vorhaben nur noch eine anstatt der sonst üblichen zwei Gerichtsinstanzen. Der Rechtsschutz bleibt gewährleistet und auch die Beteiligung der Bürger bleibt erhalten.
Die Vorhabenliste soll künftig 46 Projekte umfassen. 15 Projekte sind neu dabei, 17 weitere Projekte werden unverändert fortgeschrieben. 14 weitere Projekte werden fortgeschrieben, aber geändert– beispielsweise aufgrund von Verkehrsfreigaben für Teilabschnitte, so dass nur verbleibende Bauabschnitte in der Vorhabenliste aufgeführt werden.
Mit dem Kabinettsbeschluss vom 24. Januar wurde das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet, das im Frühsommer 2017 abgeschlossen werden soll.
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