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Schweiz 7. Februar 2022

8,4 Milliarden für die Schweizer Nationalstrassen

Der Schweizer Bundesrat hat den Zahlungsrahmen für Betrieb, Unterhalt und Anpassungen auf den bestehenden Nationalstrassen für die Zeit von 2024-2027 festgelegt.

Die ausgemachten Engpässe im Schweizer Nationalstrassenentz
Die ausgemachten Engpässe im Schweizer Nationalstrassenentz
Inhaltsverzeichnis

Dieser umfasst 8,4 Mrd. Franken (8 Mrd. Euro). Im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) wurde zudem vorgeschlagen, 5 baureife Erweiterungsprojekte 2023 umzusetzen. Dafür wurden 4,3 Mrd. Franken beantragt.

Die Planungen bis 2040
Die Planungen bis 2040

Um eine gute Nationalstrasseninfrastruktur zu gewährleisten, muss laufend in Betrieb, Unterhalt und Anpassungen investiert werden. Daraus ergibt sich ein Finanzbedarf von 2,08 bis 2,13 Mrd. Franken pro Jahr, was für den Zeitraum von 2024–2027 rund 8,4 Mrd. Franken ausmacht. Der Löwenanteil entfällt mit 1,11 bis 1,14 Mrd. Franken pro Jahr auf die Erhaltung der Nationalstrassen und ihrer technischen Einrichtungen. Die Anpassung der Anlagen an die aktuellen rechtlichen Vorschriften, Normen und Richtlinien erfordert bauliche Ergänzungen an der bestehenden Infrastruktur (Ausbau im Sinne von Anpassungen) im Umfang von 539 bis 552 Mio. Franken pro Jahr. Die verbleibenden 434 bis 440 Mio. Franken pro Jahr entfallen auf den Betrieb.

Tipp: Die Kosten der einzelnen Maßnahmen finden Sie unten in einem pdf zum herunterladen.

Punktuelle Erweiterungen

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Die Nationalstrassen sind heute über weite Teile stark ausgelastet. Primär wird den drohenden Kapazitätsengpässen mit einer effizienteren Nutzung der bestehenden Infrastruktur begegnet. Trotz dieser Massnahmen sind auf den am stärksten belasteten Abschnitten Erweiterungen notwendig. Die Planung der Erweiterungsprojekte erfolgt im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP Nationalstrasse), das alle 4 Jahre fortgeschrieben wird. Die Planung der 5 Projekte N1 Wankdorf – Schönbühl, N1 Schönbühl – Kirchberg, N1 Rosenbergtunnel in St. Gallen, N2 Rheintunnel in Basel und N4 Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen ist weit fortgeschritten. Sie werden in den nächsten 4 Jahren baureif sein. Der Bundesrat schlägt daher vor, sie in den Ausbauschritt 2023 aufzunehmen.

Ausbauabschnitte bis 2030
Ausbauabschnitte bis 2030

Weiterentwicklung des Nationalstrassennetzes

Das Nationalstrassennetz wurde 1960 im Bundesbeschluss über die Nationalstrassen (Netzbeschluss) definiert. Bis zur Netzvollendung fehlen noch knapp 40 km. Die Anforderungen an die Trassierung und die Ausgestaltung der Nationalstrassen haben sich seit der ursprünglichen Planung in den 1960er Jahren stark verändert. Der Bundesbeschluss sah vor, die N1 und die N3 mitten in der Stadt Zürich miteinander zu verbinden („Zürcher Ypsilon"). Dieser Ansatz ist nicht mehr zeitgemäss. Die Strecke soll entsprechend aus dem Netzbeschluss gestrichen werden.

Der Verkehr auf dem Nationalstrassennetz hat sich in den letzten 60 Jahren mehr als verfünffacht. Bis ins Jahr 2040 ist mit einem weiteren – wenn auch dank der Verlagerung auf den öffentlichen Verkehr und Anpassungen im Mobilitätsverhalten weniger dynamischen – Verkehrswachstum zu rechnen. Bereits heute kommt es aufgrund der Verkehrsbelastung auf stark befahrenen Nationalstrassenabschnitte regelmässig zu Staus und stockendem Verkehr. Besonders betroffen sind die Agglomerationen Genf, Lausanne, Bern, Luzern, Basel, Zürich, Winterthur, St. Gallen und Lugano. Mit gezielten Kapazitätserweiterungen soll der Verkehr auf diesen Abschnitten verflüssigt werden. Die entsprechenden Projekte sind im Strategischen Entwicklungsprogramm Nationalstrassen (STEP-NS) enthalten.

Tipp: Die Erläuterungen zum Bericht können Sie unten herunterladen.

Kostenfreier Download

schweiz-step-erlaeutenderbericht.pdf (8 MB)
schweiz-step-projektkosten.pdf (313.56 KB)

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