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Straßenbau 7. Juni 2021

A 45: Planfeststellungsverfahren zum sechsstreifigen Ausbau eingeleitet

Die A 45 soll zwischen den Autobahnkreuzen Hagen und Westhofen vollständig sechsstreifig ausgebaut und erneuert werden. Nun liegen die Planunterlagen aus.

Der Ausbauabschnitt
Der Ausbauabschnitt
Inhaltsverzeichnis

Die Planungsunterlagen umfassen den Ausbau der A 45 auf den Gebieten der Städte Schwerte, Hagen und Dortmund zwischen den Autobahnkreuzen Hagen und Westhofen auf 9,26 km Länge.

Was gebaut wird – und was nicht

Bei dem Ausbau der A 45 handelt es sich um einen Autobahnausbau im Bestand, wobei hier die Fahrtrichtung Dortmund von 2 auf 3 Fahrstreifen erweitert wird. In Fahrtrichtung Frankfurt a. M sind bereits 3 Fahrstreifen vorhanden. Im Rahmen der vorgesehenen Fahrbahnverbreiterung werden weder die Straßenachse der A 45 noch die Gradienten der beiden Richtungsfahrbahnen verändert. Neben der Hauptfahrbahn werden auch die Ein- und Ausfahrten leistungsfähig ausgebaut. Des Weiteren werden die Autobahnanschlussstelle Schwerte-Ergste und das Autobahnkreuz Hagen baulich angepasst.

Es ist vorgesehen, neben dem Ausbau der Strecke einschließlich den notwendigen Folgemaßnahmen aus Gründen der Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit auch das Autobahnkreuz Westhofen entsprechend der zukünftigen Verkehrsbelastungen umzubauen. Geplant ist, mit Hilfe eines Überfliegers eine direkte Verbindung zwischen A1 (Fahrtrichtung Köln) und A 45 (Fahrtrichtung Frankfurt a.M.) zu schaffen, damit sich Verkehrsteilnehmer, die von der A 1 auf die A45 wechseln, nicht – wie in der bisherigen Kleeblatt-Form des Kreuzes einfädeln – müssen.

In großen Abschnitten werden umfangreiche aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Wällen und/oder Wänden durchgeführt. An der Strecke befinden sich 2 Rastplätze, von denen der Rastplatz „Im Busch“ erweitert wird und der Rastplatz „Am Kahlenberg“ entfällt.

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Das weitere Vorgehen

Die Planunterlagen liegen bis zum 6. Juli 2021 zur allgemeinen Ansicht aus. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (06.08.2021 einschließlich) bei der Bezirksregierung Arnsberg oder bei den Städten Schwerte/Hagen/Dortmund Einwendungen erheben.

Eingehende Einwendungen werden der Autobahn GmbH zur Gegenäußerung zugeleitet. Sollte im Anschluss daran ein Erörterungstermin anberaumt werden, wird dieser rechtzeitig bekannt gegeben. Sofern keine Planänderungen angestrebt werden, erstellt die Bezirksregierung Arnsberg anschließend unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Interessen den Planfeststellungsbeschluss.

Mit dem Ausbau könnte im Jahr 2025 begonnen werden, wenn das Baurecht rechtzeitig erlangt wird.

Bereits jetzt wird der Ersatzneubau der A1-Brücke über die A 45 im Westhofener Kreuz vorbereitet. Die vorhandenen 4 nebeneinander liegenden Einzelbauwerke sind den Belastungen nicht mehr gewachsen und müssen erneuert werden. Nach erfolgter Rodung der Flächen stehen eine Kampfmittelsondierung an sowie eine anschließende Baugrunduntersuchung. Das daraus erstellte Bodengutachten ist erforderlich, um die Gründung, also die Fundamente der Brücke, bemessen zu können. Anschließend wird mit den gewonnenen Erkenntnissen die Planung für den Brückenneubau fertiggestellt. Auftragsvergabe soll Ende 2022 sein.

Die gesamten Planunterlagen finden Sie hier.

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