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Archiv 26. Februar 2015

A 8 Doppelanschluss um Ulm

Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein neues Planfeststellungsverfahren für den Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 eingeleitet. Die Planunterlagen liegen seit dem 23. Februar 2015 aus.

Die geplanten Umbau- und Erweiterungsmanahmen auf der A 8
Die geplanten Umbau- und Erweiterungsmanahmen auf der A 8

Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Straßenbauverwaltung und der Stadt Ulm das Planfeststellungsverfahren für den Bau des Doppelanschlusses Ulm-West/Ulm-Nord im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 eingeleitet.

Räumlich betroffen von dem Vorhaben ist im Wesentlichen die Stadt Ulm mit den Gemarkungen Lehr und Jungingen. Bei den Gemeinden Bernstadt und Rammingen ist jeweils nur ein Grundstück mit einer landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahme betroffen.

Die Planung des Vorhabens zum Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord an der A 8 umfasst insbesondere folgende Bestandteile:

    Die Änderung des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses des Regierungspräsidiums Tübingen vom 12.11.2008 für den sechsstreifigen Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-West auf einer Strecke von 836 m ab der Anschlussstelle Ulm-West in Richtung Osten bis unmittelbar nach der Brücke über die Bahnlinie Ulm-Stuttgart.

      Die Verlängerung des geplanten sechsstreifigen Ausbaus der A 8 auf einer weiteren Strecke von 389 m nach der Brücke bis zur vorhandenen Straßenunterführung der L 1165 (Beimerstetten-Jungingen).

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        Den Neubau eines Anschlusses der A 8 an den Eiselauer Weg östlich des bestehenden Anschlusses Ulm-West, insbesondere zur Anbindung der Gewerbegebiete Himmelweiler und Ulm-Nord an das Autobahnnetz.

          Den Ausbau des Eiselauer Wegs und Erstellung von jeweils einem Kreisverkehrsplatz südlich und nördlich der A 8.

            Den Bau einer Querspange zum Gewerbegebiet Mergelgrube vom nördlichen Kreisverkehrsplatz aus nördlich parallel zur A 8 über die Bahnlinie Ulm-Stuttgart.

              Die Verlegung einer Gashochdruckleitung südlich der A 8 im Rahmen einer Folgemaßnahme.

              Zudem beinhaltet das Vorhaben neben Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verschiedene landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie artenschutzrechtlich veranlasste Maßnahmen. Dabei handelt es sich um die Entwicklung von extensivem Grünland an verschiedenen Standorten sowie um Oberbodenauftrag zur Aufwertung von Bodenfunktionen. Zudem soll mit einer Maßnahme die ökologische Funktionsfähigkeit der Zauneidechsenpopulation südwestlich des Gewerbegebiets Himmelweiler sichergestellt werden.

              Bei den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen geht es vor allem um die Wiederherstellung von Acker- und Grünlandnutzung sowie von Gehölzen, aber auch um die Entwicklung einer Gras-Krautvegetation/Hochstaudenflur auf bauzeitlich beanspruchten Flächen.

              Die Planunterlagen werden in der Zeit von Montag, 23. Februar 2015, bis einschließlich Montag, 23. März 2015, zur allgemeinen Einsicht bei der Stadt Ulm sowie den Gemeinden Bernstadt, Dornstadt und Rammingen ausgelegt. Einwendungen können bis einschließlich Dienstag, 7. April 2015, bei der Stadt Ulm, den drei genannten Gemeinden oder dem Regierungspräsidium Tübingen erhoben werden. Näheres hierzu ist der Bekanntmachung in den Amtsblättern der Stadt Ulm und der drei Gemeinden zu entnehmen.

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