A 8 Doppelanschluss um Ulm
Das Regierungspräsidium Tübingen hat ein neues Planfeststellungsverfahren für den Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 eingeleitet. Die Planunterlagen liegen seit dem 23. Februar 2015 aus.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat auf Antrag der Straßenbauverwaltung und der Stadt Ulm das Planfeststellungsverfahren für den Bau des Doppelanschlusses Ulm-West/Ulm-Nord im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 8 eingeleitet.
Räumlich betroffen von dem Vorhaben ist im Wesentlichen die Stadt Ulm mit den Gemarkungen Lehr und Jungingen. Bei den Gemeinden Bernstadt und Rammingen ist jeweils nur ein Grundstück mit einer landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahme betroffen.
Die Planung des Vorhabens zum Doppelanschluss Ulm-West/Ulm-Nord an der A 8 umfasst insbesondere folgende Bestandteile:
Zudem beinhaltet das Vorhaben neben Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verschiedene landschaftspflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie artenschutzrechtlich veranlasste Maßnahmen. Dabei handelt es sich um die Entwicklung von extensivem Grünland an verschiedenen Standorten sowie um Oberbodenauftrag zur Aufwertung von Bodenfunktionen. Zudem soll mit einer Maßnahme die ökologische Funktionsfähigkeit der Zauneidechsenpopulation südwestlich des Gewerbegebiets Himmelweiler sichergestellt werden.
Bei den Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen geht es vor allem um die Wiederherstellung von Acker- und Grünlandnutzung sowie von Gehölzen, aber auch um die Entwicklung einer Gras-Krautvegetation/Hochstaudenflur auf bauzeitlich beanspruchten Flächen.
Die Planunterlagen werden in der Zeit von Montag, 23. Februar 2015, bis einschließlich Montag, 23. März 2015, zur allgemeinen Einsicht bei der Stadt Ulm sowie den Gemeinden Bernstadt, Dornstadt und Rammingen ausgelegt. Einwendungen können bis einschließlich Dienstag, 7. April 2015, bei der Stadt Ulm, den drei genannten Gemeinden oder dem Regierungspräsidium Tübingen erhoben werden. Näheres hierzu ist der Bekanntmachung in den Amtsblättern der Stadt Ulm und der drei Gemeinden zu entnehmen.
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