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BG Bau 14. Januar 2021

Anerkennung einer Coronavirus-Infektion als Arbeitsunfall

Eine Ansteckung mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 kann von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) in begründeten Einzelfällen als Arbeitsunfall anerkannt werden.

Auf der Arbeit angesteckt? Dann kann ein Arbeitsunfall vorliegen
Auf der Arbeit angesteckt? Dann kann ein Arbeitsunfall vorliegen
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Voraussetzung dafür ist ein intensiver berufsbedingter Kontakt des oder der Versicherten zu einer oder mehreren infizierten Personen.

Jörg Wachsmann, Leiter der Abteilung Steuerung Rehabilitation und Leistungen der BG Bau weist darauf hin, dass „in solchen Fällen muss die BG in jedem Einzelfall prüfen und bewerten, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung einer Covid-19-Erkrankung vorliegen.“ So muss eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter nachweislich mit einer infektiösen Person („Indexperson“) während der versicherten Tätigkeit in Kontakt gekommen sein. Hat der Kontakt mit einer Indexperson auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Heimweg stattgefunden und ist in der Folge eine Covid-19 Erkrankungen aufgetreten, kann ebenfalls ein Arbeitsunfall vorliegen.

Die BG zahlt

Bei der Anerkennung einer Erkrankung als Arbeitsunfall (oder als Berufskrankheit im Gesundheitswesen) spielen vor allem die Dauer sowie Intensität des Kontaktes einer nachweislich mit dem Virus infizierten Person eine Rolle.

Eine Entschädigung durch die BG Bau setzt weiterhin voraus, dass nach einer Infektion mindestens geringfügige klinische Symptome auftreten. Treten erst später Gesundheitsschäden auf, die als Folge einer beruflich verursachten Infektion anzusehen sind, übernimmt die BG Bau auch ab diesem Zeitpunkt die Heilbehandlung. Ist die Erkrankung als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt, übernimmt die BG Bau die Kosten der Heilbehandlung sowie der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Bei einer bleibenden Minderung der Erwerbsfähigkeit kann auch eine Rente gezahlt werden. Im Todesfall können Hinterbliebene eine Hinterbliebenenrente erhalten.

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