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Autobahnbetreiber A1 mobil unterliegt erneut

Trotz hoher Mautausfälle bleibt der private Autobahnbetreiber A1 mobil auf seiner Millionenforderung an den Bund sitzen.

Inhaltsverzeichnis

Eine entsprechende Klage des Unternehmens, das für einen Großteil der A 1 zwischen Hamburg und Bremen zuständig ist, wies das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Berufungsverfahren zurück. Der Fall könnte bei einer Beschwerde des Konsortiums aber noch am Bundesgerichtshof landen.

<sub>Das Urteil</sub>

Die Celler Richter erklärten, A1 mobil habe das sogenannte Verkehrsmengen-Risiko laut Betreibervertrag „ausschließlich und unbegrenzt“ selbst übernommen – auch während der Wirtschaftskrise 2008/2009, als die Mauteinnahmen wegen des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens sanken. Die Firma hatte von der Bundesrepublik – vertreten durch das Land Niedersachsen – nachträglich 778 Mio. Euro verlangt. Denn ihre Vergütung richtete sich vor allem nach dem Volumen des Lkw-Verkehrs auf der betriebenen Strecke. Das OLG betonte, im Fall einer positiven Entwicklung hätte A1 mobil Erträge einfahren können: „Der Gewinnmöglichkeit der Klägerin hätten entsprechende Verlustrisiken gegenübergestanden, die sie bewusst in Kauf genommen habe.“

Bereits das Landgericht Hannover hatte die Klage abgewiesen, A1 mobil brachte den Fall daraufhin auf die nächsthöhere Instanz. „Das Landgericht hat richtig entschieden“, erklärte ein Sprecher des Celler OLG. A1-mobil-Geschäftsführer Ralf Schmitz sagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, man hat mit einer Bestätigung des früheren Urteils gerechnet und wird die Begründung der erneuten Abweisung gründlich prüfen. Danach gibt es eine Entscheidung, „ob weitere Rechtsmittel eingelegt werden oder das Unternehmen umstrukturiert wird“.

<sub>Der Hintergund</sub>

A1 mobil baute zwischen 2008 und 2012 einen 72,5 km langen Autobahnabschnitt sechsspurig ausgebaut. Das Unternehmen verpflichtete sich außerdem, für 65,5 km dieser Strecke 30 Jahre lang Betrieb und Wartung zu übernehmen. Das Projektvolumen belief sich auf 1,3 Mrd. Euro, wovon etwa 515 Mio. Euro auf den Ausbau selbst entfielen.

A1 mobil finanziert sich über einen Teil der Lkw-Maut, deren Umfang jedoch hinter den Erwartungen zurückblieb. Bis zum Abschluss des Vertrages mit dem Bund hatte es keine Prognose gegeben, die einen Einbruch vorhersagte, argumentierte die Geschäftsleitung von A1 mobil. Und ein „Extremrisiko“ wie die Folgen einer schweren Konjunkturkrise sei gar nicht absehbar gewesen. Deswegen klagte A1 mobil auf eine Nachbesserung des Vertrages. Das OLG stützte jedoch die Sicht des Landgerichts: Die Entwicklung der Verkehrsmenge liegt „ausschließlich im Risikobereich der Klägerin“. Eine Revision ist nicht zugelassen, wogegen aber noch eine Beschwerde möglich ist.

Aufgrund der geringeren Einnahmen geriet das Unternehmen in eine Schieflage. Schmitz betonte nach dem Celler Urteil, Insolvenzgefahr bestehe aber „auf keinen Fall“. Der Betrieb auf der von A1 mobil gebauten Strecke wird „in der gewohnt guten Qualität fortgesetzt“.

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