Direkt zum Inhalt
Corona 6. April 2020

Baustellen in Österreich werden wieder kontrolliert hochgefahren

Unter strikter Einhaltung der Maßnahmen für Gesundheitsschutz und Arbeitshygiene wird die Asfinag ihre Baustellen wieder kontrolliert hochfahren und in der derzeitigen Situation bestmöglich vorantreiben.

Inhaltsverzeichnis

„Die Asfinag ist ein verlässlicher Motor zur Ankurbelung der Wirtschaft und mit der Wiederaufnahme der Baustellen denken wir heute schon an die Zeit nach der Krise“, erläutert Asfinag-Vorstand Hartwig Hufnagl. Die derzeitige Verkehrslage ermöglicht zudem Fortschritte auf Autobahnbaustellen, da der Individualverkehr jetzt zwischen 50 und 70 % und Schwerverkehr um 20 % zurückgegangen ist.

Mit Gesprächen zum gemeinsamen Ziel

Die vergangenen 2 Wochen wurden durch den Autobahnbetreiber erfolgreich genutzt, um in intensiven Gesprächen mit den Auftragnehmern individuelle Konzepte und Lösungen für jedes einzelne Bauprojekt zu definieren. Das gemeinsame Ziel ist unter Einhaltung der verordneten Gesundheitsschutz- und Hygienestandards die Baumaßnahmen wieder aufzunehmen. Ein aktueller verbindlicher Leitfaden der Bau-Sozialpartner dazu liegt vor.

Sicherheit für alle

Eigens bestellte Sicherheits- bzw. Gesundheitsbeauftrage werden die Baustellen der Asfinag auf die Einhaltung der Vorgaben kontrollieren. Dazu zählen etwa Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen zu und von Baustellen, die Belegung von Räumlichkeiten und verstärkte Arbeitshygiene.

Anzeige

Gemäß der Sozialpartnervereinbarung kann der Mindestabstand bei notwendigen Arbeiten auf der Baustelle nun unterschritten werden, sofern Mund und Nase aller beteiligten Personen geschützt sind und Angehörige von Risikogruppen nicht für solche Arbeiten eingesetzt werden. Zu den weiteren Vereinbarungen gehören arbeitshygienische Maßnahmen wie regelmäßige Desinfektion der Einrichtungen auf der Baustelle und organisatorische Maßnahmen wie eine zeitliche Staffelung der Arbeiten.

Einigung auf 8 Maßnahmen

In Abstimmung mit Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Wirtschaftskammer (WKÖ) haben sich die Bau-Sozialpartner auf 8 konkrete Punkte geeinigt, die zu den bisherigen, allgemein am Bau geltenden Schutzvorschriften hinzukommen.

Die „Handlungsanleitung der Sozialpartner für den Umgang mit Baustellen aufgrund von Covid-19" sieht beispielsweise vor:

  • zusätzliche Vorgaben für die Arbeitshygiene vor (etwa Reinigung von Werkzeug, Maschinen vor allem alle Griffe und Armaturen),
  • organisatorische Maßnahmen (etwa zeitlich gestaffeltes Umkleiden),
  • Einsatz von Schutzmasken bei Arbeiten mit üblicherweise weniger als einem Meter Abstand,
  • Regelungen für den An- oder Abtransport von Personen zu und von Baustellen,
  • die Belegung der Schlafräume mit höchstens einer Person und die Einhaltung der allgemeinen Corona-Schutzmaßnahmen.

Zur Arbeitshygiene müssen dem Papier zufolge Desinfektionsmittel bereitgestellt werden und die sanitären und sozialen Einrichtungen (Waschgelegenheiten, Aufenthaltscontainer etc.) regelmäßig gereinigt werden.

Mit Punkt 8 werden den Baustellenkoordinatoren, üblicherweise ein Ziviltechniker oder Zivilingenieur, besondere Aufsichts- und Kontrollaufgaben auferlegt in Bezug auf eine größtmögliche zeitliche oder örtliche Entflechtung gleichzeitig durchzuführender Tätigkeiten. Zudem sind die Koordinatoren auch für die Einhaltung verschiedener spezieller Covid-19-Schutzmaßnahmen verantwortlich.

Regeln gelten „für alle"

Diese Regeln gelten auf den Baustellen "für alle", so Baugewerkschafter Muchitsch, "egal ob Zulieferer, Subfirma oder ausführende Firma". Ein Baustellenkoordinator ist seinen Angaben zufolge dann einzusetzen, wenn zwei oder mehr verschiedene Firmen zum Einsatz kommen bzw. bei lediglich einer Firma, sofern die Baustelle für länger als 30 Tage geplant ist oder mehr als 500 Manntage anfallen.

Passend zu diesem Artikel