Direkt zum Inhalt
Ausbauplan

Bayern bewertet Staatsstraßen neu

Die Weiterführung des 7. Ausbauplans für Bayerns Staatsstraßen wurde beschlossen. Die Bewertung der einzelnen Projekte wird dabei künftig anders ablaufen.

In Bayern kommen die Projekte auf den Prüfstand
Inhaltsverzeichnis

Der derzeit gültige Ausbauplan ist bereits über 10 Jahre alt und enthält 666 Projekte, die bislang nach Dringlichkeit gelistet waren. Inzwischen haben Kriterien wie Naturschutz, Artenschutz, Flächensparen und Klimaschutz mehr Gewicht bekommen. Aus diesem Grunde wurde ein neues Bewertungssystem erstellt, das statt Dringlichkeit künftig die Auswirkungen auf Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr als Maßstab nimmt.

Im Gegensatz zum Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen hat der Ausbauplan für die Staatsstraßen keine Gesetzeskraft. Als Rahmenplan der Staatsregierung stellt er jedoch einen bindenden Arbeitsauftrag für die Staatsbauverwaltung dar. Er legt fest, für welche Projekte in den kommenden Jahren die planerischen sowie rechtlichen Grundlagen für die bauliche Umsetzung zu schaffen sind.

Was ändert sich beim künftigen Ausbauplan?

Künftig wird die Aufnahme neuer Projekte jederzeit möglich sein. Bisher war das nur bei einer Fortschreibung des Ausbauplans möglich. Zudem gibt es für die Projektbedeutung und die Realisierungschancen künftig eine Matrix, die Auswirkungen auf Anwohner, Umwelt, Raum und Verkehr gewichtet. Im Ergebnis der Bewertung wird eine Punktzahl ermittelt. Je höher diese Punktzahl ist, desto höher sind Projektbedeutung und Realisierungschancen. Für die Bewertung gibt es keinen Stichtag und es kann Neubewertungen geben, sollten sich die Rahmenbedingungen ändern. Der neue Ausbauplan wird also flexibler und agiler.

Welche Projekte müssen neu bewertet werden?

Alle Projekte, bei denen noch keine konkreten Planungen aufgenommen wurden, müssen neu auf ihre Umweltauswirkungen bewertet werden. Außerdem braucht es einen Wirtschaftlichkeitsnachweis für neue oder wesentlich geänderte Projekte. Auch wenn die Neubewertungen zeitaufwendig sind, soll es keine Verzögerungen geben. Vor allem Projekte in fortgeschrittenen Planungsstadien können ohne Einschränkungen weitergeführt werden. Die Bewertung aller anderen Projekte und deren künftige Realisierungschance kann erst beurteilt werden, wenn die Bewertungen der rund 250 noch anstehenden Projekte auf aktuellen Grundlagen erfolgt ist. (MAI/RED)

Passend zu diesem Artikel