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Sachsen 6. Januar 2020

Bekannter Verkehrsminister und neue Schwerpunkte in Sachsen

Kurz vor Weihnachten des letzten Jahres nahm die Sächsische Staatsregierung ihre Arbeit auf. Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bleibt weiterhin Martin Dulig (SPD).

Inhaltsverzeichnis
  • Neues Team im SMWA
  • Landesamt für Straßenbau und Verkehr erhält mehr Spielraum
  • Kommunen bekommen einfacher Geld für Projekte

Führungsspitze im Ministerium

Dulig ist seit 2014 im Amt des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Mit der neuen sächsischen Kenia-Koalition aus CDU, SPD und Grüne ist er allerdings nur noch einer von zwei stellvertretenden Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen. Der 45jährige Diplompädagoge, der in Plauen geboren wurde, wird unterstützt durch Staatssekretär Dr. Hartmut Mangold und Staatssekretärin Ines Fröhlich.

Die 55jährige Diplom-Kauffrau Ines Fröhlich (SPD) wurde in Karl-Marx-Stadt (jetzt Chemnitz) geboren. Seit 1991 war sie als Mitarbeiterin in der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags tätig, wechselte 1996 als Leiterin des Ministerbüros ins Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt. Von 1999 bis 2002 fungierte sie dort als Staatssekretärin. Es folgten verschiedene berufliche Stationen in Unternehmens- und Personalberatung.

Hartmut Mangold (SPD) wurde 1956 in Eisenach geboren, studierte Rechtswissenschaften und Germanistik in Freiburg und Regensburg und promovierte 1988 zum Dr. phil. Sein Lebenslauf beinhaltet Stationen in vielen Ministerien verschiedener Bundesländer: So war er Referent im Ministerium für Wissenschaft und Forschung in NRW, Referatsleiter im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur und in der Staatskanzlei Brandenburgs, Referatsleiter im Bundeskanzleramt, Ministerialdirigent im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, leitete die Verwaltungsabteilung im sächsischen Bildungsministerium und die Abteilung Verwaltung im Landtag Brandenburg. Mangold war schon einmal Staatssekretär im SMWA (August 2007 bis Oktober 2009) und kehrte nachdem die SPD eine Legislaturperiode nicht in der Sächsischen Regierung vertreten war, im Dezember 2014 an diese Stelle wieder zurück.

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Regierungsgrundsätze

Im Koalitionsvertrag bekennen sich CDU, SPD und Grüne beim Straßenbau zum Grundsatz Erhalt geht vor Aus- und Neubau. Investitionen sollen deshalb zum Abbau des Sanierungsstaus in ländlichen Regionen dienen. Neubaumaßnahmen von Staatsstraßen werden unter besonderer Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes, des Nutzen-Kosten-Verhältnisses, der Umweltverträglichkeit, der Maßgabe des geänderten Nutzerverhaltens und der Verlagerung von Verkehren auf die Schiene überprüft und entsprechend priorisiert.

Straßen verbessern und „beruhigen“

Mit der Ausbau- und Erhaltungsstrategie (AES 2030) soll nicht nur den Status quo gewahrt, sondern eine schrittweise Verbesserung des Straßenzustandes erreicht werden. Um verlässlicher planen und bauen zu können, wird dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) für die Erneuerung der Staatsstraßen frühzeitig einen entsprechenden Verfügungsrahmen zur Verfügung gestellt. Damit soll das LASuV mehr Eigenverantwortung bei der Steuerung der notwendigen Maßnahmen erhalten und die Koordination mit der kommunalen Ebene rechtzeitig erfolgen.

Der Lärmschutz für die Anlieger an bestehenden Straßen soll verbessert werden, indem die Einstiegswerte für die Lärmsanierung an Staatsstraßen um 3 db(A) reduziert und ein Landeslärmschutzprogramm aufgelegt wird.

Der Bauhaushalt soll mit Hilfe einer Verstetigung des bisherigen Anteils der Verpflichtungsermächtigungen und eine schnelle Resteübertragung zu Beginn des nachfolgenden Haushaltsjahres besser ausgesteuert werden.

Einfacher und mehr Geld für kommunale Straßen

Die Beantragung, Bewilligung und Ausreichung der Mittel im kommunalen Straßenbau sollen anwendungsorientierter gestaltet werden. Dazu werden auch die pauschalen Anteile erhöhen. Der Finanzrahmen soll erweitert werden und in Zukunft überjährig zur Verfügung stehen. Kommunale Straßenbaumaßnahmen im besonderen Landesinteresse wie große Brückenbauwerke sollen weiter über die Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau umgesetzt werden können.

Beim Neu-, Aus- und Umbau von kommunalen Straßen sind nach baulicher Möglichkeit Rad- und Fußwege zu realisieren. Mit dem Doppelhaushalt 2021/2022 wird eine Fördermittelvereinfachung angestrebt und Einzelheiten mit den kommunalen Spitzenverbänden abstimmen werden.

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