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Archiv 17. Februar 2015

Beratungstage zum neuen Eichgesetz

Seit dem 1. Januar 2015 greift die Mess- und Eichverordnung. Insbesondere bei der Lkw-Verladung und Verwiegung in Rohstoffwerken entfällt die in der Wiegesoftware gespeicherte Tara und muss bei jeder Verladung neu ermittelt werden. Die Praxis Software AG veranstaltet im März drei Beratungstage zu diesem Thema.

Das Praxis-Beratungsteam (v.l.nr.): Andreas Mettel, Beate Volkmann, Dennis Richter.
Das Praxis-Beratungsteam (v.l.nr.): Andreas Mettel, Beate Volkmann, Dennis Richter.

Der Wegfall der in der Wiegesoftware gespeicherten Tara stellt die Wäger vor besondere Herausforderungen. Einerseits dauert die Abwicklung jedes Lkw länger, andererseits ist Stau während der Hochkonjunktur unvermeidbar. Die Spediteure befürchten durch die Wartezeiten Verluste. Die Berater der Praxis EDV- Betriebswirtschaft- und Softwarelösungen AG empfehlen den Einsatz einer zweiten stationären Waage zur Vorverladung. Möglich ist auch die Verladung und Verwiegung mit XR4309 Radladerwaage. Sie ist in jeden Radladertyp zu integrieren, eichfähig und von der PTB zugelassen. Eine weitere Alternative ist die Automatische Eingangsverwiegung am Counter, was vor allem den Wäger entlastet.

Für alle, die beim Eichgesetz noch nicht auf dem Laufenden sind, veranstaltet die Praxis Software AG im März drei Beratungstage. Sie finden am 05.03. in der Praxis Academy in Pferdingsleben, am 12.03. im Raum Nürnberg und am 17.03.2015 im Raum Stuttgart statt.

Angesprochen werden u.a. diese Themen:
• Welche Möglichkeiten bestehen, ohne, dass gleich eine neue Waage gebaut werden muss?
• Welche Prozesse im Werk können angepasst werden?
• Wie können technische Anlagen und die EDV unterstützen?
• Teilautomatisierte Eingangsverwiegung.
• Vollautomatisierte Verwiegung.
• Automatisierte Erkennung der Lieferscheine.
• ist eine Leerverwiegung auch bei Nettobeladung (Radlader, Bandwaage) notwendig?

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