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Beim Einbau von Asphalt entweichen Dämpfe und Aerosole aus Bitumen

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsschutz

Branchenlösung Bitumen beim Einbau von Asphalt veröffentlicht

Die Aussetzung des sehr niedrigen Arbeitsplatzgrenzwertes für Bitumen wurde nur gewährt, wenn eine Branchenlösung erarbeitet wird, die dazu verhilft, diesen Grenzwert nach einer Übergangszeit einhalten zu können. Diese Branchenlösung liegt nun vor.

Die walz- und gussasphaltverarbeitende Branche stand im November 2019 vor einem Problem. Der Ausschuss für Gefahrstoffe hatte einen sehr niedrigen Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole, die bei der Heißverarbeitung von Destillations- und Air-Rectified Bitumen entstehen, neu festgelegt. Da dieser mit den seinerzeit zur Verfügung stehenden Technologien und Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten nicht eingehalten werden konnte, wurde eine 5jährige Übergangsfrist bis zu 31.Dezmber 2024 gewährt. Bedingung für die Übergangszeit war, dass eine Branchenlösung gemeinsam mit der BG Bau und der IG Bau erarbeitet wird. Nun haben sich die im Koordinierungsausschuss Bitumen vereinten Verbände HDB, ZDB, BVMB, DAV, BGA und VDMA sowie die BG BAU und IG BAU auf eine Branchenlösung geeinigt. Bauverbände, maschinen- und asphaltherstellende Industrie haben gemeinsam in den vergangenen Monaten Maßnahmen identifiziert, bei deren Anwendung die Expositionshöhen der Dämpfe und Aerosole aus Bitumen im Walz- und Gussasphaltbau signifikant verringert werden.

Der Maßnahmenkatalog

Zu den flankierenden Maßnahmen gehört, dass beim Einbau von Walzasphalt weder dem Fertiger-, Beschicker- noch den Walzenfahrern die „Luft um die Nase wehen“ soll, gilt es doch, die Türen und Scheiben geschlossen zu halten. Ein weiterer Weg ist die Reduzierung der Einbautemperatur. Zudem sind die Fertigerhersteller aufgerufen, eine Absaugeinrichtung standardmäßig anzubieten. Auch beim Gussasphalt sollte die Einbautemperatur abgesenkt sein. Rührwerkskessel für Gussasphalt sollten per Fernbedienung eine Abfüllung ermöglichen und bei der Verwendung von Einbaubohlen die Dämpfe abgesaugt oder weggeblasen werden können. Auch beim Handeinbau ist für eine gute Durchlüftung zu sorgen und die Transportgeräte möglichst abzudecken. Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge soll die regelmäßige Teilnahme an den Untersuchungen der Lungenfunktion dienen. In Erinnerung an den zurückliegenden Übergangszeitraum bezüglich eines Arbeitsplatzgrenzwertes wurde diese Maßnahme von den Unternehmen und in der Branche arbeitenden kaum genutzt. Dies müsste also dringend verstärkt werden. Selbstverständlich sollte die jährlich durchzuführende Unterweisung der Beschäftigten sein, so dass sie sich selbst schützen können, aber auch darauf wird noch einmal im der Branchenlösung hingewiesen und mit einem Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung sowie einer Betriebsanweisung ergänzt.

Wie weiter?

Bereits im Mai 2022 erwartet der AGS einen Zwischenbericht zum Sachstand, d. h. zur Wirksamkeit der eingeleiteten Maßnahmen. Daher sind alle Unternehmen der Branche aufgerufen, die in der Branchenlösung beschriebenen Maßnahmen möglichst rasch in ihren Unternehmen umzusetzen. Beim bisher ausgemachten Königsweg, der Verwendung von Temperaturabgesenkten Asphalten, hat man sich darauf verständigt, diese verstärkt einzusetzen und in eine Regelbauweise zu überführen. Es herrscht Einvernehmen darüber, dass eine Substitution nur vorgenommen werden kann, wenn der temperaturabgesenkte Asphalt ausgeschrieben wird oder im Regelwerk der ZTV Asphalt-StB und TL Asphalt-StB verankert ist. Da der Einsatz von temperaturabgesenktem Asphalt für sich allein noch keine Reduktion der Emissionen erwarten lässt, müssen weitere technische Maßnahmen ergriffen werden um die Belastung durch Dämpfe und Aerosole aus Bitumen zur minimieren. Dazu gehören Absaugeinrichtungen, die von der BG Bau bezuschusst werden. Der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung, wie fremdbelüftete Helme, kann nur ein allerletzter Schritt sein.

Die Branchenlösung finden Sie als Download.

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