Bundesregierung will Rechtssicherheit für EEG
Die Bundesregierung will Klarheit darüber erlangen, ob das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) dem EU-Beihilferegime unterliegt und wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. Daher hat sie Klage gegen den Beschluss der Europäischen Kommission vom 25. November 2014 erhoben.
In ihrem Beschluss vom 25. November 2014 hatte die Europäische Kommission in einem Beihilfeprüfverfahren das (alte) EEG 2012 als Beihilfe eingeordnet. Die Bundesregierung ist seit langem bestrebt, die grundsätzliche und rein formale Rechtsfrage zu klären, ob das EEG dem EU-Beihilferegime unterliegt - also eine Beihilfe darstellt oder nicht. Damit verbunden ist auch der Wunsch nach Klärung, wie der Beihilfebegriff im Europarecht auszulegen ist. Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass das System des EEG keine Beihilfe darstellt.
Um dies zu klären, hat die Bundesregierung bereits im Februar 2014 Klage gegen den Eröffnungsbeschluss der Kommission vom 18. Dezember 2013 im oben genannten Beihilfeprüfverfahren erhoben. Da die Kommission das EEG 2012 in der Entscheidung vom 25. November 2014 wiederum aus ähnlichen Erwägungen als Beihilfe einordnet, hat die Bundesregierung nun auch diesen Beschluss mit der aktuellen Klage vom 2. Februar 2015 angefochten. Die durchschnittliche Verfahrensdauer bei entsprechenden Klagen beträgt nach Einschätzung des Bundeswirtschaftsministeriums voraussichtlich vier Jahre.
Das mittlerweile geltende EEG 2014, das die Kommission unter Auflagen genehmigt hat, ist von der Klage nicht betroffen.
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