Bundesstraßen verbleiben beim Freistaat
Die Staatsregierung von Sachsen hat entschieden, die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen durch den Freistaat Sachsen fortzusetzen.
„Wir haben uns innerhalb der Staatsregierung dazu ausgetauscht und die Vor- und Nachteile einer Entscheidung für den Erhalt des Status Quo oder die Abgabe der Bundesstraßen in Bundesverwaltung sorgfältig gegeneinander abgewogen. Die jetzt getroffene Entscheidung, die Auftragsverwaltung der Bundesstraßen fortzusetzen, ist eine grundlegende und zukunftsweisende Entscheidung für den Freistaat Sachsen, für die Entwicklung unserer Verkehrsinfrastruktur und für den Erhalt der Gestaltungsmöglichkeiten des Freistaates bezüglich der Bundesstraßen“, erläuterte Verkehrsminister Martin Dulig. „Gleichzeitig ist damit ein wichtiger Schritt getan, um den Kolleginnen und Kollegen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr Orientierung zu geben, dass die Aufgaben der Planung, des Baus und der Erhaltung der Bundesstraßen wie bisher von der staatlichen Straßenbauverwaltung wahrgenommen werden.“
Im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2019/2020 wurde das SMWA beauftragt, dem Kabinett eine Nutzwertanalyse mit einem Entscheidungsvorschlag zur Übertragung der Verwaltung der Bundesstraßen im Freistaat Sachsen auf den Bund vorzulegen. Dies war die Grundlage für die nun getroffen Entscheidung.
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