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Förderung

Corona-Bonus für Verkehrsprojekte in Baden-Württemberg

Das baden-württembergische Verkehrsministerium bringt mit einer neuen Verwaltungsvorschrift wichtige Verkehrsprojekte voran. Die Förderung von Planungskosten wird pauschal erhöht.

Markierungen für Fahrradweg und Zebrastreifen auf dem Asphalt
Inhaltsverzeichnis

Wichtige Verkehrsprojekte in den Kommunen sollen trotz der Corona-Krise vorankommen. Entsprechende Regelungen für das zentrale Förderprogramm Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (LGVFG) sehen verbesserte Bedingungen vor, um Investitionen vor allem in Projekte des öffentlichen Personennahverkehrs zu erleichtern.

Verwaltungsvorschrift konkretisiert Förderung

Die Konkretisierung des LGVFG durch eine neue Verwaltungsvorschrift bringt vor allem den Städten und Gemeinden weitere Vorteile. Das Gesetz unterstützt Träger von Vorhaben, die die Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden verbessern mit Fördergeldern bei ihren Verkehrsprojekten. Neu ist ein Corona-Bonus für die anfallenden Planungskosten. Wenn der Förderantrag bis zum 31. Dezember 2021 gestellt wird, gibt das Land eine höhere finanzielle Unterstützung für die Planung der Verkehrsprojekte.

Die Förderung der Planungskosten wird dazu pauschal auf 15 % der anfallenden förderfähigen Baukosten erhöht. Spätere Vorhaben werden mit einer Planungskostenpauschale von 10 % gefördert. Auch diese Pauschale wurde mit der Verwaltungsvorschrift neu eingeführt.

Der Corona-Bonus

Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann betonte die Notwendigkeit des Corona-Bonus: „Wir wissen, dass die momentane wirtschaftliche Lage in Folge der Corona-Krise auch viele Kommunen bei Ausgaben bremst. Mit diesem zusätzlichen Anreiz wollen wir Kreise, Städte und Gemeinden gerade jetzt ermutigen, dringend erforderliche Investitionen in ihre Verkehrsinfrastruktur nicht hinauszuzögern.“

Für den Ausbau der kommunalen Verkehrsinfrastruktur im Land steht seit Anfang des Jahres fast doppelt so viel Geld zur Verfügung wie bisher. Verkehrsprojekte zur Verbesserung der Verhältnisse in den Gemeinden des Landes können seitdem mit jährlich 320 Mio. Euro gefördert werden.

Der Klima-Bonus

Die neue Verwaltungsvorschrift zum LGVFG regelt zudem, dass bestimmte kommunale Verkehrsprojekte einfacher von einem Klima-Bonus profitieren können. Der Klima-Bonus im LGVFG legt fest, dass die förderfähigen Baukosten von besonders klimafreundlichen Projekten mit bis zu 75 % vom Land gefördert werden. Das LGVFG sah vor, dass alle Projekte, die nicht Bestandteil eines Klimamobilitätsplans sind, ihren positiven Beitrag zum Klimaschutz einzeln nachweisen müssen. Dieses Verfahren wird nun vereinfacht. Bei bestimmten Projekten wird ein positiver Beitrag zum Klimaschutz grundsätzlich angenommen.

Das vereinfachte Verfahren gilt beispielsweise für den Umbau von Straßen zu Busspuren oder von Fahrspuren zu Radwegen. Die Projekte dürfen allerdings förderfähige Investitionskosten von 1 Mio. Euro nicht überschreiten, ansonsten entfällt das vereinfachte Verfahren.

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