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Jahreswechsel 1. Januar 2021

Das ändert sich alles ab Januar 2021

Im neuen Jahr treten viele neue Gesetze und Regelungen in Kraft – die meisten davon gleich im Januar. Die größte Entlastung ist dabei, dass der Solidaritätszuschlag fast komplett abgeschafft wird.

Inhaltsverzeichnis

Auch an anderen Stellen gibt es mehr Geld. Doch es gibt auch Bereiche, in denen die Kosten steigen. Wir haben alle wichtigen Änderungen im Überblick.

Soli-Aus

Der Solidaritätszuschlag entfällt für etwa 90 % derjenigen, die ihn heute zahlen. Für weitere 6,5 % wird er reduziert. Konkret heißt das: Bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 61.717 Euro wird für Arbeitnehmer kein Soli mehr fällig. Damit haben 35,5 Mio. Bürger ab Januar höhere Nettoeinkünfte. Der Soli war nach der Wende als Sondersteuer vor allem für den Ost-Aufbau eingeführt worden.

Aber: Der Soli entfällt nicht für Kapitalerträge oberhalb des Sparerpauschbetrags von 801 Euro.

Mehrwertsteuer

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Um die Konjunktur in der Corona-Pandemie zu stützen, hatte die Bundesregierung die Mehrwertsteuer in der zweiten Jahreshälfte 2020 gesenkt – und die Senkung kam bei der Mehrheit auch an. Ab Januar gilt statt 16 % wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 % auf die meisten Güter. Bei Waren des täglichen Bedarf steigt der Steuersatz von 5 zurück auf 7 %.

Mindestlohn

Viele Branchen haben sich selbst bereits höhere Mindestlöhne verordnet, als das Gesetz vorsieht. Ab Januar steigt er generell auf 9,50 Euro pro Stunde, im Juli dann auf 9,60 Euro. Mehr Geld gibt es auch für Azubis: Ihr Lohn steigt von derzeit 515 Euro im ersten Ausbildungsjahr auf mindestens 550 Euro.

CO<sub>2</sub>-Preis kommt

Energie- und Verkehrsunternehmen müssen ab Januar für jede Tonne CO2, die sie ausstoßen, eine Abgabe zahlen. Dieser CO2-Preis startet bei 25 Euro und steigt in den kommenden Jahren schrittweise an. Sprit, Heizöl und Erdgas werden dann voraussichtlich teurer. Laut Bundesregierung wird der Liter Benzin 7 Cent mehr kosten, Diesel und Heizöl 7,9 Cent mehr und Erdgas 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde. Ziel ist, dass fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv werden sollen.

Kfz-Steuer steigt

Für Autofahrer mit hohem Spritverbrauch und einem CO2-Ausstoß von mehr als 195 Gramm pro Kilometer, steigt die Kfz-Steuer. Gezahlt werden muss einen doppelt so hohen Aufschlag. Stößt der Wagen hingegen weniger als 95 Gramm CO2 pro Kilometer aus, wird es günstiger.

Neue Pendlerpauschale

2021 erhöht sich die Entfernungspauschale, auch Pendlerpauschale genannt. Statt 30 Cent dürfen bei der Steuererklärung 2021 ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent pro Kilometer für den einfachen Weg zur Arbeit absetzen. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent.

Die Pauschale gilt übrigens unabhängig vom Fortbewegungsmittel. Sie gilt für die Autofahrt genauso wie für das Pendeln mit Bahn, Rad oder selbst wenn zu Fuß gegangen wird.

Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2023. Nach diesem Stichtag können ab dem 21. Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung angesetzt werden. Dies gilt dann wiederum vorerst bis zum 31. Dezember 2026.

AU-Bescheinigung

Im Gesundheitssektor soll vieles digitaler werden. Dazu zählt auch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU genannt oder auch „gelber Schein". Der Durchdruck für die Krankenkasse wird ab Januar überflüssig. Denn Ihre Ärztin übermittelt die AU direkt elektronisch an Ihre Versicherung.

Beiträge zur gesetzlichen Rente

Wer mehr verdient, zahlt auch mehr in die gesetzliche Rente ein – bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Und die steigt 2021 von 6.900 Euro (Westen) und 6.450 Euro (Osten) auf 7.100 Euro (Westen) und 6.700 Euro (Osten).

Grund- und Kinderfreibetrag steigen

Ein Teil des Einkommens bleibt immer steuerfrei. Dieser Grundfreibetrag steigt 2021 von 9.408 Euro auf 9.696 Euro. Der Kinderfreibetrag und den Betreuungsfreibetrag. Steigt um 576 Euro auf 8.388 Euro frei.

Für Alleinerziehende steigt der Entlastungsbetrag von 1.908 auf 4.008 Euro für das erste Kind. Für jedes weitere Kind kommen 240 Euro hinzu.

Grundrente

Bedürftigkeitsprüfung ja oder nein – das war lange der große Streitpunkt bei der Grundrente. Nun endlich kommt sie. Ohne Bedürftigkeitsprüfung. Etwa 1,3 Mio. Rentner haben Anspruch auf den Zuschlag, mit dem sie ihre eigentliche Rente aufbessern können. Der Großteil von ihnen sind Frauen. Voraussetzung für die Grundrente ist, dass Sie mindestens 33 Jahre lang in die gesetzliche Rente eingezahlt haben.

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