Das Internet kommt durch den Kanal
Jetzt wird es aber höchste Zeit: Bis 2018 sollen sämtliche deutsche Haushalte mit schnellen Internetzugängen versorgt sein. Dies ist das Ziel der Bundesregierung. Das neue Digi-Netz-Gesetz soll die Umsetzung beschleunigen. Danach können die Glasfaserkabel nun in bestehende Infrastrukturen wie Kanäle eingezogen werden. Möglichkeiten dazu werden am 28. März 2017 am IKT in Gelsenkirchen vorgestellt.
Was auf die Betreiber dieser unterschiedlichen Netze zukommt, lässt sich bestenfalls erahnen. Beim Breit-Band-Congress des IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur soll diskutiert werden, was das Gesetz konkret für die Praxis – für den Betrieb der beteiligten Infrastrukturnetze – bedeutet.
• Wie lassen sich zwei Netze in einem verlegen, betreiben, reinigen, sanieren?
• Welche Chancen bietet Kabel im Kanal für die Betreiber der beteiligten Assets? Und welche Risiken?
• Wie können wirtschaftlich orientierte Betreibermodelle aussehen?
• Was ist bei der Vertragsgestaltung zwischen Abwassernetzbetreibern und Telekommunikationsfirmen zu beachten?
• Wie ist der Mehraufwand einzuschätzen? Lässt sich das womöglich auch profitabel gestalten?
• Welche Erfahrungen haben Netzbetreiber bereits gemacht?
Das IKT verfolgt dieses Thema schon seit geraumer Zeit, hat erste Forschungsprojekte durchgeführt und Workshops ausgerichtet. Beim Kongress bringt das IKT Experten auf das Podium, die die neue Gesetzeslage darlegen, Chancen und Risiken erörtern, technische und rechtliche Lösungen vorstellen und von ihren Erfahrungen berichten.
Das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze, so der offizielle Name, berechtigt Telekommunikationsunternehmen, ihre Glasfaserkabel auch in passiven Netzinfrastrukturen wie Abwasserleitungen zu verlegen. Leitungsnetzbetreiber sind verpflichtet, ihre Infrastruktur für die Verlegung von Highspeed-Internetkabeln zur Verfügung zu stellen.
Programm und Anmeldung: bit.ly/breitbandcongress.
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