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Archiv 1. Juli 2013

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Das Regierungsprogramm der SPD, das am 11. April 2013 verabschiedet wurde, steht unter dem Motto „Das Wir entscheidet.“ Die SPD tritt an, Deutschland besser und gerechter zu regieren. Zum Thema Infrastruktur finden sich im Wahlprogramm von 112 Seiten gerade mal zwei.

Es geht um Bürgerbeteiligung, Pünktlichkeit der Bahn, den Schutz vor Verkehrslärm, Radwegebau und einen Neuanfang in der Verkehrspolitik mit klaren Prioritäten und langfristige Mobilitätssicherung, die wirtschaftlich vernünftig, sozial gerecht und ökologisch sinnvoll ist. Dabei soll „das verlässliche Funktionieren des Verkehrsnetzes als Ganzes im Vordergrund stehen. Dafür brauchen wir eine belastbare Finanzierungsgrundlage: Unsere Verkehrssysteme sind heute chronisch unterfinanziert – es gelingt immer weniger, die Substanz zu erhalten. Wir wollen ausreichend Mittel zuverlässig für die Bundesverkehrswege zur Verfügung stellen. Auch für Brückenbauwerke im Straßen- und Schienenverkehr. Wir wollen mehr Verkehr auf Schiene und Binnenschiff bringen und die Zahl der Staus auf Deutschlands Straßen drastisch verringern.“

Drei Wochen später, am 8. Mai 2013, hat die SPD dann ihre konkreten Vorstellungen zu einem „Sofortprogramm für eine zukunftsorientierte Infrastruktur“ vorgestellt, das sofort nach Regierungsübernahme starten soll. Dabei steht die Frage der Finanzierung im Vordergrund, denn die Modernisierung der Infrastruktur wird ein finanzieller Kraftakt. Die derzeitige Einnahmesituation des Staates reicht dazu nicht aus. Steuereinnahmen und mehr privates Kapital sollen helfen, den Investitionsstau zu beseitigen. Dem Bundeshaushalt soll jährlich zusätzlich mindestens 2 Milliarden Euro verlässlich für die Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung gestellt werden. In ein „Nationales Verkehrswegeprogramm“ sollen 80 % der Neu- und Ausbaumittel fließen. Durch die Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund sollen die Kommunen entlastet werden und somit mehr Mittel für die Projekte vor Ort zur Verfügung stehen. Die Länder sollen sich, wenn sie Investitionsmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur erhalten, im Gegenzug verpflichten, die Gelder zweckgebunden für die kommunale und regionale Verkehrsinfrastruktur zu verwenden.

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