Die Verwendung von Tri muss sofort angemeldet werden
Am 10. August 2018 hat die Europäische Kommission die Entscheidung über den Zulassungsantrag für die Verwendung von Trichlorethylen (Tri) in der Asphaltanalyse angenommen und die Zulassung erteilt.
Der Empfehlung der Expertenausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) folgend, wurde die Zulassung – mit der Nummer REACH/18/9/4 – mit einer Gültigkeit von 7 Jahren beginnend ab dem Ablaufdatum (21. April 2016) erteilt. Sie gilt also sie bis zum 21. April 2023.
Alle Nutzer sind nun verpflichtet, der ECHA innerhalb von 3 Monaten nach Erhalt der nächsten Lieferung von Tri die Verwendung anzuzeigen. Die Anzeige erfolgt über das Reach-IT Portal der ECHA mit Bezug auf die Zulassungsnummer des Lieferanten. Alle Anzeigen werden in einem von der ECHA betreuten Register erfasst und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten auf Anfrage zur Verfügung gestellt.
Die erteilte Zulassung beinhaltet eine Liste von Bedingungen, die Nutzer von Tri erfüllen müssen, um von der Zulassung des Lieferanten zu profitieren. Die meisten dieser Bedingungen wurden bereits von der Safechem Europe GmbH (Safechem), als für den deutschen Markt maßgebende Produzenten von Tri, kommuniziert und von den beteiligten Nutzern umgesetzt. Safechem wird die „Durchführungsentscheidung der Kommission" genau prüfen und im weiteren Verlauf entsprechend informieren. Die bekannten Ansprechpartner bei Safechem geben gerne Auskunft und Hilfestellung (per Mail unter service@safechem.com).
Die Autorisierung kann vorgenommen werden unter: https://echa.europa.eu/support/dossier-submission-tools/reach-it/downstream-user-authorised-use
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