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Drohende Versicherungspflicht für selbstfahrende Arbeitsmaschinen

Eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Baumaschinen, die maximal 20 km/h fahren können, ist vom Tisch.

Fr selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die unter 20 km/h fahren, besteht weiterhin keine Versicherungspflicht.

Die Versicherungsfreiheit wäre im Dezember 2012 ausgelaufen, so dass erneut eine Pflichtversicherung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen drohte, die enorme Mehrkosten für das Baugewerbe bedeutet hätte.

Bereits im Jahr 2007 mussten europäische Vorgaben der 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungs-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden. Damals war es gelungen, dass die von versicherungsfreien Baumaschinen verursachten Unfälle durch den "Entschädigungsfond für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen (Verkehrsopferhilfe)" abgedeckt werden. Daher musste für diese Fahrzeuge keine Versicherung abgeschlossen werden.

Die Regelung wurde vom Gesetzgeber aber befristet, sie wäre am 17. Dezember 2012 außer Kraft getreten.

Der ZDB hatte sich gemeinsam mit dem Deutschen Bauernverband und dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie an das Bundesjustizministerium gewandt, um auch zukünftig auf eine Pflichtversicherung für Baumaschinen verzichten zu können. Eine Versicherungspflicht hätte die Betriebe der Bauwirtschaft unnötig finanziell und bürokratisch belastet, ohne dass damit ein erkennbarer Nutzen für die Allgemeinheit verbunden wäre.

Darüber hinaus wurde eine generelle Entfristung der Vorschrift gefordert, wogegen es erhebliche Widerstände aus der Versicherungswirtschaft gab. In einem ersten Schritt konnte aber erreicht werden, dass der Bundestag einer Verlängerung der Ausnahme um zwei Jahre, bis 2014, zustimmte.

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