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Foto: Abbildung: FEhS
Die Verwendung von Stahlwerksschlacke im Jahr 2015

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Ersatzbaustoffverordnung konterkariert Ressourcenschonung

Die Pläne des Bundes zur Ersatzbaustoffverordnung gefährden die Ressourceneffizienz. Dr. Rolf Höffken, Vorstandsvorsitzender des Duisburger FEhS-Instituts für Baustoffforschung befürchtet, dass bei Umsetzung der geplanten Verordnung bis zu 40 % der in Deutschland erzeugten Stahlwerksschlacken nicht mehr als Baustoff eingesetzt werden könnten.

Das wären 2 Mio. t. Im Ergebnis müsste die nicht mehr einsetzbare Schlacke auf Deponien abgelagert und im Straßenbau durch Naturmaterialien ersetzt werden. Eine aktuelle Studie des Clausthaler Umwelttechnik Instituts (CUTEC) hat ergeben, dass sich der Flächenverbrauch durch Deponierung dieser Mengen und den gleichzeitig notwendigen zusätzlichen Abbau entsprechender Primärrohstoffe auf bis zu 385 ha im Jahr aufaddieren wird. Dies entspricht einer Fläche von 400 Fußballfeldern.

Das FEhS-Institut fordert die Bundesregierung auf, bei der Betrachtung der Umweltauswirkungen einen ganzheitlichen Ansatz zu wählen, der sowohl Boden- und Gewässerschutz als auch Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz ausgewogen berücksichtigt. So werden Stahlwerksschlacken seit Jahrzehnten erfolgreich im Verkehrsbau eingesetzt. Ein Ausschluss der Schlacke aus dem Wertschöpfungsprozess konterkariere die Bemühungen zu mehr Ressourceneffizienz.

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Ressourceneffizienz im Straßenbau

Der Straßenbau weist unter allen Teilsektoren des Tiefbaus den größten Materialbedarf auf. Eine Veranstaltung des Zentrums für Ressourceneffizienz des VDI am 13. November in Berlin informiert über Ressourceneffizienz im Straßenbau, zeigt Potenziale auf und stellt Umsetzungsbeispiele vor.

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Sonderpreis Ressourceneffizienz für Fliegl

Gleich zwei Siegern konnte das Institut Bauen und Umwelt e. V. (IBU) im Rahmen des Deutschen Nachhaltigkeitspreises 2016 den Sonderpreis „Ressourceneffizienz“ verleihen. Den Preis erhielten in diesem Jahr das mittelständische Unternehmen Fliegl Fahrzeugbau für seinen ganzheitlichen Ressourceneffizienzansatz und Procter & Gamble für ihre Schlüsselrolle bei der Nachhaltigkeit in der Konsumgüterindustrie.

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„Es fehlt in der Anpassung der Verordnung eine Regelung, die festlegt, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

ZDB

Ersatzbaustoffverordnung: Regelung zum Abfallende fehlt

Ab 1. August 2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung, um mehr Recycling am Bau zu ermöglichen. Noch vor deren Inkrafttreten hat Mitte Mai der Deutsche Bundestag über die erste Anpassung der Verordnung entschieden. 

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Kontraproduktiv für Kreislaufwirtschaft und Deponienotstand

Ersatzbaustoffverordnung: ZDB lehnt Entwurf ab

Der ZDB stemmt sich entschieden gegen den aktuellen Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung. Er reklamiert vor allem, Hindernisse für die Kreislaufwirtschaft und den bürokratischen Aufwand.

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