Image
Foto: Volker Müller

Inhaltsverzeichnis

Kontraproduktiv für Kreislaufwirtschaft und Deponienotstand

Ersatzbaustoffverordnung: ZDB lehnt Entwurf ab

Der ZDB stemmt sich entschieden gegen den aktuellen Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung. Er reklamiert vor allem, Hindernisse für die Kreislaufwirtschaft und den bürokratischen Aufwand.

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, sagte: „Wir lehnen den Entwurf der Ersatzbaustoffverordnung entschieden ab. Die darin vorgesehenen Regelungen sind einseitig auf die Belange des Boden- und Grundwasserschutzes fokussiert und verfehlen das Ziel, die Verwertungsmöglichkeiten für mineralische Ersatzbaustoffe zu erweitern und die Marktakzeptanz für Recyclingbaustoffe deutlich zu erhöhen.“

Die Ersatzbaustoffverordnung regelt als Teil der so genannten „Mantelverordnung“ die Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Nach Einschätzung des ZDB lässt der aktuelle Entwurf des Bundesumweltministeriums nicht erkennen, dass neben umweltpolitischen Aspekten auch Ziele des Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft berücksichtigt worden sind.

Hoher bürokratischer Aufwand

Pakleppa: „Der zwischen Bund und Ländern erarbeitete Kompromiss sieht indes weitere Verschärfungen bei Materialwerten und Einbauweisen vor, der den bürokratischen Aufwand und damit auch Kosten für den Einsatz von Ersatzbaustoffen erhöht.“

Verschärfung von Grenzwerten

Der ZDB kritisiert u.a. die Streichung der ursprünglichen Regelungen zum Ende der Abfalleigenschaft, die zu keiner Verbesserung der derzeitigen Situation führt. Die Recyclingbaustoffe erfahren als Abfall keine höhere Marktakzeptanz. Weiterhin gehen die Anzeige- und Dokumentationspflichten weit über ein in der Praxis umsetzbares Maß hinaus. Die strengen Überwachungspflichten konterkarieren das Ziel, Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz am Bau zu fördern. Auch die vorgesehene Verschärfung von Grenzwerten zur Verwertung von Recyclingbaustoffen sowie die Regelungen zur Zwischenlagerung und zum direkten Wiedereinbau von Ersatzbaustoffen vor Ort gehen an der betrieblichen Praxis vorbei.

Deponieraum wird knapper

„Mit dem Neuentwurf der Ersatzbaustoffverordnung gelingt es nicht, die Nutzung von Recyclingbaustoffen im Sinne der Kreislaufwirtschaft zu erhöhen. Ressourcenschutz heißt auch, möglichst wenig neuen Boden und Baumaterial zu verwenden. Dazu muss möglichst viel Baumaterial recycelt und nicht auf Deponien entsorgt werden, deren Kapazitäten ohnehin immer knapper werden. Mehr Deponierung und weniger Recycling ist der falsche Weg. Das Bundesumweltministerium ist aufgefordert, hier deutlich nachzubessern, um nachhaltigen Schäden für die Bau-, Abbruch- und Recyclingwirtschaft abzuwenden“, so Pakleppa.

Ersatzbaustoffverordnung: ZDB lehnt Entwurf ab > Paragraphs > Image Paragraph

Wir haben noch mehr für Sie!

Aktuelle Entwicklungen in der Branche, neue Maschinen und Anlagen, Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte gibt es alle 14 Tage aus unseren Fachredaktionen direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unsere Newsletter an - schnell und kostenlos!
Asphalt & Bitumen Newsletter
 
Straßen- und Tiefbau Newsletter
 
Steinbruch und Sandgrube Newsletter
 
DSB – Die Schweizer Baustoffindustrie Newsletter
 
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Image

Archiv

Ersatzbaustoffverordnung konterkariert Ressourcenschonung

Die Pläne des Bundes zur Ersatzbaustoffverordnung gefährden die Ressourceneffizienz. Dr. Rolf Höffken, Vorstandsvorsitzender des Duisburger FEhS-Instituts für Baustoffforschung befürchtet, dass bei Umsetzung der geplanten Verordnung bis zu 40 % der in Deutschland erzeugten Stahlwerksschlacken nicht mehr als Baustoff eingesetzt werden könnten.

    • Archiv
Image
„Es fehlt in der Anpassung der Verordnung eine Regelung, die festlegt, dass gütegesicherte Ersatzbaustoffe kein Abfall mehr sind, sondern hochwertige Bauprodukte“, so Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

ZDB

Ersatzbaustoffverordnung: Regelung zum Abfallende fehlt

Ab 1. August 2023 gilt die neue Ersatzbaustoffverordnung, um mehr Recycling am Bau zu ermöglichen. Noch vor deren Inkrafttreten hat Mitte Mai der Deutsche Bundestag über die erste Anpassung der Verordnung entschieden. 

    • Verbände
Image

Archiv

Ohne Genehmigung und dennoch legal

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich des zulässigen Transportgewichtes können Großfräsen oft nur mit Sondergenehmigung transportiert werden. Durch die neue Lösung von Bomag wird dieser bürokratische Aufwand, der zudem viel Zeit kostet, überflüssig.

    • Archiv
Image

Archiv

Delegiertenversammlung der Leitungsbauer

Im Dialog mit Auftraggebern, Interessenverbänden und Politik setzt sich die Bundesfachabteilung Leitungsbau (BFA LTB) für eine Absicherung und Verstetigung von Investitionen, den Umgang mit steigenden Umweltauflagen sowie den Abbau von bürokratischen Hemmnissen ein. Dies wurde auf der jüngsten Mitgliederversammlung Ende November in Frankfurt/Main deutlich.

    • Archiv