Etwa die Hälfte aller Flüchtlinge, die nach 2013 nach Deutschland gekommen sind, gehen fünf Jahre nach ihrer Ankunft einer Arbeit nach. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Das IAB vergleicht die Beschäftigtenquote mit der der frühen 1990 Jahre, als etwa infolge der Jugoslawienkriege Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Damals gingen demnach nur 44 % der Flüchtlinge nach fünf Jahren einer Beschäftigung nach. Und das, obwohl hinsichtlich Sprache, Bildung und Ausbildung die Beschäftigungsvoraussetzungen in den 90er Jahren besser gewesen seien als derzeit.
Die aktuell höhere Beschäftigtenquote der Flüchtlinge führt das IAB auf die wesentlich geringere Arbeitslosigkeit und das höhere Beschäftigungswachstum zurück. Zudem werde seit 2015 deutlich mehr in Sprach- und andere Integrationsprogramme für Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge investiert als damals.
Viele in Voll- oder Teilzeit beschäftigt
Von den erwerbstätigen Flüchtlingen gingen laut aktueller Befragung 68 % einer Vollzeit- oder Teilerwerbstätigkeit nach. 17 % machten eine bezahlte Ausbildung, 3 % ein bezahltes Praktikum und 12 % seien geringfügig beschäftig. Die Daten basieren auf einer repräsentativen Wiederholungsbefragung, für die bislang rund 8.000 Flüchtlinge befragt wurden, die zwischen 2013 und 2016 nach Deutschland kamen. In diesem Zeitraum ist die Bevölkerung mit Fluchthintergrund in Deutschland laut IAB um 1,2 Mio. Personen gewachsen.
Chance für Steine- und Erdenindustrie
Nach Ansicht von Michael van der Cammen, Bereichsleiter Flüchtlinge und Migration bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, bietet die Natursteinbranche gute Beschäftigungsmöglichkeiten für Flüchtlinge im technischen Bereich, beispielsweise in der Maschinen- und Anlagenführung oder in der Lagerlogistik. Auch Hilfs- oder Bürotätigkeiten stellen für Flüchtlinge interessante Positionen dar. Die anfänglichen Schwierigkeiten hinsichtlich unzureichender Sprachkenntnisse konnten laut Michael van der Cammen deutlich verbessert werden. Mittlerweile können Flüchtlinge nach einem Integrationskurs die B1-Prüfung (Anm. der Red: Deutschtest für Zuwanderer) im Rahmen eines berufsbezogenen Sprachunterrichts wiederholen. „Die Sprache ist und bleibt der Schlüssel zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge, wir haben unsere Bemühungen in diese Richtung stark intensiviert“, betont der Bereichsleiter. „Was die Motivation anbelangt, erhalten wir sehr viele positive Rückmeldungen. Nach unseren Erfahrungen sind Flüchtlinge, die Leistungen beziehen, in der Regel sehr pflichtbewusst und zuverlässig.“
Wichtig: Bleibeperspektive berücksichtigen
Für Unternehmen ist es entscheidend, welche Bleibeperspektive Flüchtlinge haben. So genannte anerkannte Flüchtlinge können uneingeschränkt und zustimmungsfrei beschäftigt werden. Geduldete und Asylbewerber mit laufendem Asylantrag dürfen mit Zustimmung der Ausländerbehörde ab dem vierten Aufenthaltsmonat einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dabei bleibt jedoch unklar, ob diese Personen einen Dauerstatus bekommen.
Anhand der Arbeitsauflage, die in den Ausweisdokumenten vermerkt ist, können Unternehmen den Bleibestatus nachvollziehen. Im Fall einer betrieblichen Ausbildung gilt eine Duldung während der Ausbildung sowie für zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss. Für anerkannte Flüchtlinge gilt außerdem: Wer den eigenen Lebensunterhalt selbst sichern kann und das Sprachniveau C1 beherrscht, kann nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Schritt für Schritt vorgehen
Wer einen Flüchtling bei sich beschäftigen möchte, sollte sich im ersten Schritt an den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur wenden. Die Mitarbeiter sind bestens geschult für Fragen hinsichtlich der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Wichtig ist, sich gut zu informieren, auch über die Risiken, insbesondere hinsichtlich der Bleibeperspektive. Für Flüchtlinge gelten die gleichen Arbeitsbedingungen wie für deutsche Arbeitnehmer, dazu zählt natürlich auch der ortsübliche Mindestlohn.