Flüssigboden – Herstellung und Einbau mit Qualitätssicherungssystem
Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) hat ihr Arbeitsblatt DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ veröffentlicht. Es stellt die nationale Ergänzung zur DIN EN 1610 dar. Darin wird für die Herstellung und den Einbau von Flüssigboden ein Qualitätssicherungssystem gefordert.
Arbeitsblatt DWA-A 139
Ein solches Qualitätssicherungssystem für Flüssigboden bietet in diesem Fall das Qualitätszeichen der Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e.V. (BQF). Die Ausschreibung von Flüssigboden mit der Forderung eines Qualitätszeichens von der BQF beinhaltet die geforderte Qualitätssicherung und Fachkunde des Arbeitsblattes DWA-A 139.
Flüssigböden, die auch als ZFSV (zeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe) bezeichnet werden, werden in der Baubranche immer gefragter. Sie stellen mittlerweile eine durchaus kostengünstige Variante zur herkömmlichen Verfüllung mit Boden dar und spielen ihre Vorteile vor allem dort aus, wo beengte Platzverhältnisse in der Baugrube, aber auch außerhalb den Einbau und die Verdichtung erschweren. Es können Zeit und Entsorgungskosten für Boden eingespart werden.
Aber auch diese innovative Bauweise bedarf der fachgerechten Ausführung und Kontrolle. Bisher war die Herstellung von ZFSV nur im Hinweisblatt H ZFSV der FGSV geregelt.
Fachkunde für Herstellung und Einbau
Aus diesem Grund und zum Nachweis der Fachkunde für Herstellung und Einbau von Flüssigboden veranstaltet die BQF am Dienstag, den 9. April 2019 in der Bayerischen Bau-Akademie in Feuchtwangen einen Fachkundelehrgang Flüssigboden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der BQF: www.bqf-fluessigboden.de oder auf Anfrage unter info@bqf-fluessigboden.de.
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