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Laying a new asphalt on the road. Worker operating asphalt paver machine during road construction. Construction of the road.

Inhaltsverzeichnis

Sachsen

Fördermittelstopp für kommunalen Straßenbau

Zu viele neue Anträge, zu wenig Geld: Viele in den sächsischen Kommunen geplante Straßen, Brücken oder Radwege können nicht realisiert werden. Nun will das Sächsische Verkehrsministerium das Fördersystem neu ausrichten und hat die Fördermittel für neue kommunale Straßenbauprojekte gestoppt.

„Wir sind an einem Wendepunkt angekommen und müssen klare Entscheidungen treffen“, sagte Verkehrsminister Martin Dulig. Die Zahl der Anträge übersteigt bei weitem die zur Verfügung stehenden Mittel. Es muss zunächst eine „riesengroße Bugwelle“ an bestehenden Anträgen abgearbeitet werden. Im vergangenen Jahr floss für den Erhalt von Straßen, Brücken und Radwegen in Kommunen die Rekordsumme von insgesamt 299 Mio. Euro und es konnten Förderbescheide für 279 Maßnahmen neu bewilligt werden, die bereits begonnen wurden oder in diesem Jahr starten. Für mehr als 420 eingereichten Anträge für 2020 mit einem Gesamtvolumen von 245 Mio. Euro stehen in diesem Jahr keine Fördergelder mehr zur Verfügung.

Zu viele Projekte im kommunalen Straßenbau

Für den Bau von kommunalen Brücken, Straßen und Radwegen in Sachsen sind in diesem Jahr 178,9 Mio. Euro eingeplant. Weil zahlreiche Bauprojekte länger als ein oder zwei Jahre dauern, ist ein Großteil der Gelder aber bereits gebunden. Es sind gebundene Verpflichtungsermächtigungen der Vorjahre in Höhe von 92,6 Mio. Euro abzudecken. Außerdem liegen Kostenerhöhungsanträge – also zusätzliche Kosten – aus bereits laufenden Maßnahmen in Höhe von ca. 25 Mio. Euro vor. Hinzukommen weitere rund 32 Mio. Euro an Verbindlichkeiten für zum Beispiel Eisenbahnkreuzungs- und Radverkehrsmaßnahmen. 60 Mio. Euro stehen den Kommunen und Landkreisen – wie in den Vorjahren –als sogenannte pauschale Zuweisung für Instandsetzung, Erneuerung und Erstellung von in kommunaler Baulast befindlichen Straßen und Radwegen über das Finanzausgleichsgesetz zur Verfügung.

Somit kann in diesem Jahr lediglich über 29 Mio. Euro noch frei verfügt werden. Anträge, die bis Ende Oktober 2019 von den Kommunen eingereicht wurden, sollen laut Ministerium bis Ende 2021/2022 abgearbeitet werden. Alle nach dem Stichtag eingereichten Anträge sollen zurückgeschickt werden. In den nächsten beiden Jahren soll es vorerst keine neuen Bewilligungen geben.

Neuausrichtung der Förderung für kommunale Straßen

Der Verkehrsminister kündigte zudem an, die Förderung für den kommunalen Straßenbau neu auszurichten. Das neue Fördersystem sieht unter anderem vor, die Beantragung, Bewilligung und Auszahlung schneller und einfacher zu gestalten und den Kommunen mehr Mitbestimmung bei der Verwendung der Mittel einzuräumen. Dafür werden derzeit Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt, um eine planbare und zielgenaue Finanzierung des kommunalen Straßenbaus zu etablieren, die voraussichtlich ab 2022/23 greifen soll.

Insbesondere die Beantragung, Bewilligung und Ausreichung der Mittel im kommunalen Straßenbau soll schneller und einfacher werden. Dafür sollen vor allem die pauschalen Anteile für die kommunale Ebene erhöht werden. Ziel ist, deren Finanzrahmen zu erweitern und diesen in Zukunft über das laufende Finanzjahr hinaus zur Verfügung zu stellen. Kommunale Straßenbaumaßnahmen im besonderen Landesinteresse – etwa große Brückenbauwerke – sollen weiter in Verantwortung des Freistaates über die Richtlinie Kommunaler Straßen- und Brückenbau umgesetzt werden können.

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