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Förderung von kommunalen Straßen und Radwegen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert in diesem Jahr 179 kommunale Straßenbauvorhaben mit 114 Mio. Euro. Die Gesamtkosten dieser Projekte belaufen sich auf 257 Mio. Euro. Hinzu kommen 12,4 Mio. Euro für Radwege an Landesstraßen sowie auf stillgelegten Bahnstrecken und für Bürgerradwege.

179 kommunale Straenbauvorhaben werden in diesem Jahr in NRW gefrdert

Schwerpunkte des Jahresförderprogramms 2018 sind wie im Vorjahr der Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen (65 Maßnahmen) sowie Maßnahmen der Erhaltung (54 grundhafte Erneuerungen), die auch eine ganze Reihe von Sanierungen kommunaler Brücken umfassen. Daneben enthält das Programm in diesem Jahr zahlreiche sicherheitstechnische Nachrüstungen von Bahnübergängen. Im klassischen Straßenneubau, der im vergangenen Jahr erstmalig wieder im Programm berücksichtigt wurde, sind sechs Maßnahmen (Ortsumgehungen, Entlastungsstraßen) vorgesehen.

Erstmalig ins Jahresprogramm aufgenommen wurde eine Bahnübergangsbeseitigung im Zuge des Ausbaus der Betuwe-Linie um ein drittes Gleis (Rosa-/Rothofstraße in Oberhausen). Bei diesem für das Land bedeutsamen Infrastrukturprojekt hat das Land den Anrainerkommunen die Zusage gegeben, ihr übliches Kostendrittel an den Bahnübergangsbeseitigungen unter bestimmten Voraussetzungen vollständig zu übernehmen.

Für Radwegebau an bestehenden Landesstraßen sind in diesem Jahr 7 Mio. Euro (Vorjahr 4 Mio. Euro) vorgesehen. 4 Mio. Euro (Vorjahr 1,6 Mio. Euro) stehen bereit für 30 Bürgerradwegeprojekte mit einer Gesamtlänge von 39,5 km. Für zwei Radwegeprojekte auf stillgelegten Bahnstrecken mit einer Gesamtlänge von 17,5 km stehen 1,4 Mio. Euro zur Verfügung (Vorjahr 1,8 Mio. Euro).

Zusätzlich zu den Mitteln für den Radwegebau an Landesstraßen stehen weitere 30 Mio. Euro im Rahmen anderer Programme für Radwegebau zur Verfügung: Für die Förderung des kommunalen Radwegebaus 16,1 Mio. Euro, für den Radwegebau an Bundesstraßen 7,5 Mio. Euro, für Planung und Bau von Radschnellwegen in der Baulast des Landes 7 Mio. Euro.

Im Programm für den „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ werden die einzelnen Bauprojekte auf Vorschlag des Landesbetriebs Straßenbau NRW von den Regionalräten bei den Bezirksregierungen priorisiert.

In das Modellprojekt „Bürgerradwege“ können Maßnahmen fallen, die sich zwar in der Prioritätenliste des Regionalrats befinden, jedoch aufgrund einer niedrigen Dringlichkeitseinstufung über die Haushaltsfinanzierung nicht zeitnah verwirklicht werden können. Bei gleichzeitiger Beteiligung von Land, Gebietskörperschaft und Bürgern, die durch finanzielle Unterstützung oder „Hand- und Spanndienste“ ihr Projekt unterstützen, sowie durch Reduzierung des Ausbaustandards können Bürgerradwege kurzfristiger und kostengünstiger realisiert werden. Seit 2005 konnten rund 320 km Radwege durch dieses Modell realisiert werden.

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