Fristen für die Bauausführung können verlängert werden
Gute Nachrichten in der Coronakrise: Der Bund schreibt weiterhin Bauprojekte aus. Kommt es zu Ablaufstörungen wegen der Pandemie, können Fristen verlängert werden.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat aktuelle Hinweise zur Vergabe während der Coronakrise veröffentlicht. Demnach soll bei den Baumaßnahmen des Bundes weiter ausgeschrieben und geplant werden. Zudem soll eine Klausel zum Umgang mit Bauablaufstörungen durch die Corona-Pandemie aufgenommen werden, die Fristverlängerungen für die Fertigstellung der Bauleistungen ermöglicht. Auch sollen schon heute bei Ausschreibungen großzügige Angebots- und Ausführungsfristen vorgesehen werden.
Planungs- und Rechtssicherheit
Dazu erklärt Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB): „Die neuen Regelungen des Bundesbauministeriums sind ein zukunftsgewandtes Zeichen für die Baubranche. Es ist gut, dass weiterhin ausgeschrieben und geplant werden soll und Ausnahmeregelungen für Verzögerungen durch die Corona-Pandemie geschaffen werden. Damit ebnet die Bundesregierung schon jetzt den Weg für einen Re-Start, um die Volkswirtschaft konjunkturell wieder anzukurbeln. Die vielen mittelständischen Bauunternehmen in Deutschland, die mit ihrer regionalen Verankerung hierzu einen wichtigen Beitrag leisten können, erhalten so Planungs- und Rechtssicherheit.“
Enger Kontakt zwischen BMI und Bauspitzenverbänden
Dem Erlass vorausgegangen waren intensive Beratungen zwischen dem Bauministerium und den Spitzenverbänden der Branche. Pakleppa: „Wir stehen seit Beginn der Coronakrise in engem Kontakt mit der Bundesregierung, um über die richtigen Maßnahmen für die Branche in dieser Ausnahmesituation zu beraten. Einmal mehr beweist sich die soziale Marktwirtschaft als Erfolgsgeschichte mit den mittelständischen Unternehmen als deren Rückgrat. Daher begrüßen wir ausdrücklich, dass wir bereits heute für die Zeit nach der Corona-Pandemie vorsorgen und gemeinsam Lösungen entwickeln.“
Den zuvor getäigten Erlass zu vertaglichen Regelungen finden Sie hier [embed]https://www.baunetzwerk.biz/oeffentliche-hand-muss-trotz-corona-puenktlich-zahlen[/embed]
Hier der Erlass zu vergaberechtlichen Fragen zum herunterladen.
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