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Bundestag 31. Januar 2020

Gesetze zur Planungsbeschleunigung verabschiedet

Der Bundestag hat am Freitag, den 31. Januar 2020, zwei von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer vorgelegten Gesetzen zur Planungsbeschleunigung zugestimmt.

Inhaltsverzeichnis

Dem Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz stimmten CDU/CSU, die große Mehrheit der SPD-Fraktion, AfD und FDP zu. Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und einige SPD-Abgeordnete lehnten es ab. Dem Gesetzentwurf zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich stimmten alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken zu, die sich enthielt da sie zuvor in zweiter Beratung mit einem Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf gescheitert war.

Mit den beiden Gesetzen werden wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag und dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung umgesetzt. Damit wurden nun bereits 3 vom Bundeministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vorbereitete Gesetzesentwürfe zur Planungsbeschleunigung innerhalb der aktuellen Legislaturperiode verabschiedet. Dies verdeutlicht, dass das BMVI die Problematik erkannt hat und sich dem Thema mit dem notwendigen hohen Tempo widmet. Einige Verbände, darunter der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und Pro Mobilität, besteht weiterer Handlungsbedarf, insbesondere bei der materiellen Präklusion. Mit einer solchen Regelung könnten nach Ablauf einer angemessenen Frist Projektbeteiligte keine weiteren Einwände mehr geltend machen. Damit wäre gewährleistet gewesen, dass Projektgegner nicht mit einer Verzögerungstaktik die Umsetzung des Vorhabens künstlich in die Länge ziehen und in verschiedenen Gerichtsinstanzen immer neue Einwände vorbringen.

Planungsbeschleunigung für Ersatzneubauten

Mit dem „Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich“ sollen die Planungsverfahren für Ersatzneubauten verschlankt werden. Im Falle von notwendigen Ersatzneubauten, z.B. einer Brücke, muss nicht mehr zwingend ein aufwändiges Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Denn bestimmte Ersatzneubauten der Straßen- und Schieneninfrastruktur werden von der Genehmigungspflicht ausgenommen.

Maßnahmenvorbereitungsgesetz

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Mit dem „Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich“ (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz) soll die Umsetzung von wichtigen umweltfreundlichen Verkehrsprojekten beschleunigt werden, indem der Deutsche Bundestag per Gesetz die Genehmigung erteilen kann. Somit werden langwierige Verfahren verkürzt. Man erhofft sich, dass die Akzeptanz für die Verkehrsprojekte steigt, da sie vom höchsten demokratisch legitimierten Gesetzgeber beschlossen werden.

Das Verfahren zur Vorbereitung der Maßnahmengesetze lehnt sich an das Planfeststellungsverfahren an. Alle Umweltprüfungen werden vorgenommen. Die Öffentlichkeit erhält weiterhin die Möglichkeit zur frühzeitigen Stellungnahme und Erörterung. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird sogar in 3 Punkten gestärkt:

  • Erstens findet sehr frühzeitig ein erster verbindlicher Termin mit der Öffentlichkeit statt.
  • Zweitens muss bei der Festlegung des Untersuchungsrahmens die Öffentlichkeit mit einem weiteren Termin eingebunden werden.
  • Drittens kann auf den Erörterungstermin nicht verzichtet werden.

Nach Prüfung aller zulassungsrelevanten Vorschriften und Aufnahme aller Einwendungen wird ein Abschlussbericht erstellt und das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet.

Die Regelungen gelten für 7 Schienen- und 5 Wasserstraßenprojekte. Diese 12 Projekte werden nun nach dem neuen Verfahren geplant und vorbereitet und dann für jedes einzelne Projekt ein Gesetzgebungsverfahren zur Genehmigung des Projekts eingeleitet.

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