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Energie 21. Februar 2023

Gewinnung von Strom an Straßen

Baden-Württemberg ermöglicht, rund 260 Flächen an Bundes- und Landesstraßen für die solare Stromerzeugung zu nutzen.

Vor allem Innenohre an Bundes- und Landesstraßen eignen sich für Photovoltaikanlagen
Vor allem Innenohre an Bundes- und Landesstraßen eignen sich für Photovoltaikanlagen
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Auf etlichen Innenohren von Zu- und Abfahrten, an Lärmschutzwänden und Straßenböschungen könnte künftig grüner Strom produziert werden. Sie sind das Ergebnisse eines Interessenbekundungsverfahrens zu bisher ungenutzten Flächen entlang von Bundes- und Landesstraßen im Land. berichtete: „Wenn alle Flächen genutzt werden, liegt der mögliche Jahresertrag auf diesen Flächen bei 122 GWh. Das entspricht dem Jahresverbrauch von 35.000 3-Personen-Haushalten. Auch durch das Verfahren, das wir in Zusammenarbeit mit den Straßenbauverwaltungen entwickelt haben, bringen wir die solare Stromerzeugung weiter nach vorne und schonen dabei zugleich die Natur“, freut sich Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann.

Mehr als 600 Flächen wurden angemeldet

Insbesondere Energieversorger konnten seit Februar 2022 ihr Interesse bekunden, wenn sie eine Photovoltaikanlage auf einer Fläche in der Nähe einer Bundes- oder Landesstraße betreiben wollten. Der Aufruf fand große Resonanz: 28 Interessierte meldeten insgesamt rund 650 Flächen an. 26 von ihnen bekamen am Ende eine positive Antwort, wenn auch nicht für alle von ihnen angefragten Flächen.

Die meisten nicht berücksichtigten Flächen waren nicht im Eigentum von Bund oder Land und erfüllten somit eine wesentliche Grundvoraussetzung nicht. Bei anderen gab es beispielsweise Um- oder Ausbaupläne, oder sie standen aus Artenschutzgründen nicht zur Verfügung. Nach Abschluss der Detailprüfung steht fest, dass rund 260 Flächen an Bundes- und Landesstraßen für den Bau von Photovoltaikanlagen in Frage kommen. Die meisten liegen im Regierungsbezirk Stuttgart (85), gefolgt von den Regierungsbezirken Karlsruhe (74), Tübingen (71) und Freiburg (26).

Das weitere Vorgehen

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Die Ergebnisse aus den Prüfverfahren wurden den Interessierten bereits mitgeteilt. Diese haben nun die Möglichkeit, auf ausgewählte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der Straßenbauverwaltung zuzugehen, um genauere Informationen zu den straßenbautechnischen und -rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Ihnen steht es dann frei, ob sie unter den genannten Bedingungen die baurechtliche Voraussetzung schaffen möchten.

In den meisten Fällen ist ein Bebauungsplan nötig, um das Baurecht für eine Photovoltaikanlage zu schaffen. Vorbereitet wurden weitere rechtliche Sachverhalte. So regelt ein Muster-Nutzungsvertrag künftig die straßenbaurechtlichen und technischen Pflichten der Akteure. Damit gibt es einen festen Rahmen, der das Verfahren für neue Interessentinnen und Interessenten klarer macht und ein erhebliches Stück vereinfacht.

Weitere Flächen nutzbar

Nach Hochrechnung des Ministeriums könnten neben den jetzt ins Auge gefassten 170 „Innenohren“ an Bundes- und Landesstraßen 200 weitere Innenohrflächen für Photovoltaik genutzt werden. Auch andere Flächen an den betreffenden Straßen sind denkbar.

Angesprochen sind Kommunen, Stadtwerke, Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler und Privatpersonen. Wer Interesse hat, kann sich an das jeweilige Referat 45 seines zuständigen Regierungspräsidiums wenden. Nach Anmeldung muss mit einer Prüfzeit von etwa 2 Monaten gerechnet werden. Verkehrsminister Winfried Hermann erläuterte: „Unser Ziel ist es, dass am Ende möglichst viele Betreiber gemeinsam einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit leisten können.“ (MAI/RED)

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