Grenzwert für Tri vorgeschlagen
Für sieben weitere chemische Stoffe, die als krebserregend gelten, sollen neue EU-Grenzwerte eingeführt werden. Sie dürfen an Arbeitsplätzen nicht überschritten werden. Das hat die EU-Kommission vorgeschlagen. Zu diesen Stoffen gehört auch Trichlorethylen.
Die für Arbeit und Soziales zuständige Kommissarin Marianne Thyssen erklärte, durch die nun vorgeschlagenen Grenzwerte „werden etwa 4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Europa besser geschützt“. Krebs ist die häufigste arbeitsbedingte Todesursache in der EU.
Die größten Auswirkungen eines verstärkten Schutzes verspricht sich die Kommission bei Altöl aus Motoren und bei Trichlorethylen. Mit Motoröl, das für Hautkrebs verantwortlich sein kann, kämen gut 1 Mio. Menschen in Berührung. Trichlorethylen wird etwa als Lösungsmittel für Bitumen und Asphalt oder zur Metallreinigung verwendet. Die weiteren Grenzwertvorschläge beziehen sich auf Ethylendibromid und -dichlorid, auf 4,4‘-Methylenedianiline (eingesetzt etwa zur Herstellung von Polyurethanschaum), Epichlorhydrin und auf bestimmte polyzyjlische aromatische Kohlenwasserstoffe.
Am 13. Mai 2016 hat die EU-Kommission im Wege von Vorschlägen zur Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene (2004/37/EG) Maßnahmen zur Verringerung der Exposition europäischer Arbeitnehmer gegenüber 13 krebserregenden chemischen Stoffen vorgelegt. Am 10. Januar 2017 kam die Kommission ihrer politischen Verpflichtung mit einem zweiten Vorschlag mit Arbeitsplatzgrenzwerten für sieben weitere als vorrangig eingestufte Chemikalien nach. Die Kommission wird auch andere Karzinogene untersuchen, um weiterhin die Arbeitnehmer zu schützen und die Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU zu verbessern.
Einer entsprechenden Änderung der Richtlinie über Karzinogene und Mutagene müssen EU-Staaten und Europaparlament zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.
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