Babiel: „Statt pauschal Fahrverbote auszusprechen, müssen die Kommunen jetzt schnell Regelungen finden, wie die Ausnahmen für die Wirtschaft umzusetzen sind, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil ausdrücklich vorsieht. Wir brauchen umgehend Rechts- und Planungssicherheit, damit sich die Bauunternehmen auf die neue Rechtslage einstellen können. Niemand kann ein Interesse daran haben, dass wir in eine Situation hineinschlittern, in der die Bautätigkeit in unseren Innenstädten ernsthaft gefährdet ist.“
Laut Babiel ist eine kurzfristige Umrüstung der Fuhrparks der meisten Bauunternehmen, die zu rund 90% aus Dieselfahrzeugen bestehen, technisch nur bedingt möglich und zudem kostenintensiv. Die Umrüstung pro Lkw koste rund 10.000 Euro. Derzeit erfüllten gerade einmal 5% der Lkw die Euro-6-Norm. „Wir sind daher zur Aufrechterhaltung der Bautätigkeit auf Ausnahmeregelungen angewiesen und setzen auf die Weitsicht der Kommunen bei der Umsetzung des Urteils, den Bauunternehmen nicht den Weg zur innerstädtischen Baustelle zu versperren“, so Babiel.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Kommunen ermächtigt, innerstädtische Fahrverbote für Dieselfahrzeuge auszusprechen, wenn dies der einzige Weg zur Einhaltung der Grenzwerte ist.