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Archiv 19. August 2013

Hessen führt neues Sicherheitskonzept ein

Baustellen sind unerlässlich, um die Straßenverkehrsinfrastruktur zu verbessern und um sie für die Mobilität der Bürger dauerhaft und verkehrssicher verfügbar zu halten. Mit den Baustellen sind jedoch in den meisten Fällen Eingriffe in den Verkehr verbunden, von denen das Risiko einer Beeinträchtigung des Verkehrsablaufs und damit der Verkehrssicherheit ausgeht.

Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Tagesbaustellen unfalltrchtiger als Dauerbaustellen sind.
Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Tagesbaustellen unfalltrchtiger als Dauerbaustellen sind.

Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass Tagesbaustellen unfallträchtiger als Dauerbaustellen sind. Dies lässt sich u.a. darauf zurückführen, dass die Warnung vor einer Tagesbaustelle – anders als bei Dauerbaustellen – nur mit wenigen Warnelementen wie Absperrtafel, Vorwarntafel oder Leitkegel ohne weiträumige Ankündigung erfolgen kann.

Mit dem neuen sogenannten Phasenplankatalog für den Auf- und Abbau von Arbeitsstellen führt Hessen als erstes Bundesland einheitliche Regelungen zur Baustellenabsicherung ein, die über die bisher bundesweit geltenden Richtlinien hinausgehen.

Nach den neuen Phasenplänen gelten hessenweit für das Arbeitsstellenpersonal – sowohl beim Einrichten einer Tagesbaustelle als auch während der gesamten Arbeitsstellendauer – einheitliche, verbindliche Regelungen. Der systematische Arbeitsstellenauf- und -abbau stellt sicher, dass weniger unvorhersehbare Situationen auftreten (z.B. das Überqueren der Fahrbahn durch Baustellenpersonal). Fest definierte Phasen, d.h. einzelne in sich abgeschlossene Arbeitsschritte mit jeweils verkehrssicheren Zwischenzuständen, tragen zur Verkehrs- aber auch Rechtssicherheit bei. Darüber hinaus werden Regelungen eingeführt, die gezielt die schwerwiegenden Unfallfolgen im Falle eines Aufpralls auf die Absperreinrichtung für Verkehrsteilnehmer und Arbeitsstellenpersonal reduzieren sollen. So muss z.B. die fahrbare Absperrtafel stets an einem ausreichend schweren Zugfahrzeug angekoppelt bleiben. Das Zugfahrzeug darf nicht gleichzeitig als Arbeitsfahrzeug eingesetzt werden. Das Arbeitsstellenpersonal darf sich darüber hinaus zu keinem Zeitpunkt im Verkehrsraum ohne Absicherung befinden. Auch der Aufenthalt des Arbeitsstellenpersonals in unmittelbarer Nähe von Absperreinrichtungen ist so kurz wie möglich zu halten.

Um alle Szenarien bei der Durchführung von Tagesbaustellen auf den hoch belasteten hessischen Autobahnen abzudecken, hat Hessen Mobil bei der Erstellung der sogenannten Phasenpläne insgesamt über 100 verschiedene Baustellensituationen berücksichtigt. Diese umfassen beispielsweise auch Tagesbaustellen, die im Bereich von Streckenbeeinflussungsanlagen eingerichtet werden.

Hessen setzt bereits seit 20 Jahren auf das richtige Management bei Planung, Organisation und Durchführung von Baustellen um den Verkehr durch Bau- und Erhaltungsmaßnahmen möglichst wenig zu beeinträchtigen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. So regelt beispielsweise das hessische Baustellenmanagementhandbuch alle Details von der Planung bis zur technischen Gestaltung von Arbeitsstellen. Darüber hinaus wird die Baustellenplanung durch IT-gestützte Systeme wie das Baustellen-/Slotmanagement unterstützt. Dadurch wird beispielsweise sichergestellt, dass nur in den Zeiten mit geringer Staugefahr in den Verkehr eingegriffen wird.

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