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Archiv 13. Dezember 2013

12 Fragen für die Quarzfeinstaub-Umfrage

Vor rund sieben Jahren ist in Europa der Soziale Dialog „Quarzfeinstaub“2, das Übereinkommen über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Kraft getreten. Damit haben sich die unterzeichnenden Industriezweige verpflichtet, das Schutzniveau in puncto Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz zu verbessern.

Die Industrie hat sich im Rahmen des Sozialen Dialogs verpflichtet, die Ist-Situation der Staubschutzmaßnahmen an den Arbeitsplätzen für das Jahr 2007 zu dokumentieren und ab 2008 im Zwei-Jahres-Rhythmus industriespezifisch zu erfassen, um Verbesserungen aufzuzeigen. Für den Zeitraum Mitte Januar bis Mitte März 2014 steht nunmehr die vierte Umfrage bevor, und allen Unternehmen der Gesteinsindustrie sollte daran gelegen sein, durch aktive Teilnahme die Bemühungen zu einem verbesserten Schutz vor Quarzfeinstaub zu dokumentieren, damit die Vereinbarung aufrechterhalten bleiben kann.

E-Mails kündigen den Umfragebeginn an

Die Erfassung erfolgt über ein eigens von der Kommission finanziertes Internetportal. Alle Vertragsverbände – so auch der Europäische Gesteinsverband UEPG und die auf nationaler Ebene tätigen Verbände – haben die Daten ihrer Mitgliedsunternehmen in das System eingepflegt. Alle Unternehmen der Gesteinsindustrie erhalten zu Beginn des Jahres wieder elektronische „Einladungsschreiben“ mit der Bitte, an der Umfrage teilzunehmen. Konkret erhält jedes Unternehmen zwei E-Mails (Absender: admin@nepsidata.eu) mit dem Text „NEPSI Hyperlink zur Berichterstattung + Namen des Unternehmens + einer zu vergebenden ID-Nummer. In einer zweiten E-Mail wird das „NEPSI Berichterstattungspasswort“ für das Unternehmen versandt. Unternehmen, die teilnehmen wollen, klicken auf den Hyperlink und loggen sich mit dem sechsstelligen Passcode ein. Sie können dann wählen, ob sie (bei mehreren im Betrieb befindlichen Gewinnungsstellen) die einzelnen Gewinnungsstellen zur elek-tronischen Abgabe auffordern wollen oder ob sie für alle Standorte zusammen einen Bericht abgeben wollen. Unternehmen mit nur einem Standort können direkt mit der Berichterstattung beginnen.

Folgende Fragen sind zu beantworten:

Anzahl der Arbeitnehmer,
Anzahl der möglicherweise Quarzfeinstaub ausgesetzten Arbeitnehmer,
Anzahl der Arbeitnehmer, für die eine Gefährdungsanalyse vorgenommen wurde,
Anzahl der Arbeitnehmer, für die eine Staubüberwachung existiert,
Anzahl der Arbeitnehmer, die nach dem Grundsatz G 1.1 „Quarzhaltiger Staub“ arbeits-medizinisch untersucht werden,
Anzahl der Arbeitnehmer, für die ein Protokoll zur allgemeinen Gesundheitskontrolle erstellt wurde (die arbeitsmedizinisch betreut werden),
Anzahl der Arbeitnehmer, die nach dem Grundsatz G 1.1 untersucht werden,
Anzahl der Arbeitnehmer, die unterwiesen worden sind,
Anzahl der Arbeitnehmer, die speziell unterwiesen wurden,
Einsatz von technischen Maßnahmen zur Reduzierung von Staub,
Organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung von Staub,
Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung.

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Auf der Homepage des Bundesverbandes Mineralische Rohstoffe e.V. wird zum Jahreswechsel wieder ein ausführliches Rundschreiben (MIRO-info Nr. 34 „Chefsache Quarzfeinstaub – Die 4. Berichterstattung“) eingestellt, dem ausführliche Hinweise zum Procedere und zu den einzelnen Fragen zu entnehmen sind. Das MIRO-Info geht den Unternehmen aber auch über ihre jeweiligen MIRO-Landes-/Regionalverbände zu. Es besteht aber auch die Möglichkeit, nach dem Einloggen verschiedene PDF-Hilfestellungen einzusehen und herunter zu laden. Auf der NepSi-Internetseite finden sich weitere Hinweise. MIRO steht den Unternehmen zusätzlich auch personell zur Verfügung: Walter Nelles (0221/93 467 462) und Markus Schumacher (0203/99 23 955) unterstützen die Unternehmen beim Ausfüllen des online-Fragebogens.

NepSi Schulungs-CD erschienen

Im Zuge der Kampagne zur Bekanntmachung des NepSi Abkommens zur Vermeidung von Quarzfeinstaub an Arbeitsplätzen und zur Hilfestellung für die Unternehmen ist eine Informations- und Schulungs-CD erschienen. Sie enthält grundsätzliche Informatio-nen zum Thema Quarzfeinstaub an Arbeitsplätzen, den Text des Abkommens mit den wesentlichen Punkten zur Gefährdungsbeurteilung sowie den Leitfaden mit Anleitungen und guten Praktiken zur Staubvermeidung. Sogenannte PIMEX-Videos veranschaulichen staubminimierende Maßnahmen sowie Expositionen bei Tätigkeiten mit und ohne Schutzmaßnahmen, etc. Alle MIRO-Mitgliedsunternehmen haben diese CD bereits erhalten. Gerne stellt MIRO weitere CDs interessierten Unternehmen auf Anfrage zur Verfügung.

Hintergründe der Quarzfeinstaub-Umfrage

Anlass für die Quarzfeinstaubaktivitäten weltweit ist die Gesundheitsgefährdung, die durch langjähriges Einatmen von quarzhaltigen Feinstäuben hervorgerufen werden kann, wie etwa die sogenannte Staublunge oder Silikose. Zudem wird seit langen auch das kanzerogene Potenzial dieser Stäube diskutiert und es erscheint mittlerweile als erwiesen, dass Quarzfeinstaub in Verbindung mit Silikose auch Lungenkrebs beim Menschen hervorrufen kann. So hat im Jahre 1996 die IARC (International Agency for Research on Cancer – Internationale Krebsforschungsagentur) ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko durch Quarzfeinstaub festgestellt, zumindest für solche Personen, die an einer Staublunge erkrankt sind.Vor rund sieben Jahren ist deshalb in Europa der Soziale Dialog „Quarzfeinstaub“2 , das Übereinkommen über den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch gute Handhabung und Verwendung von kristallinem Siliziumdioxid und dieses enthaltene Produkte, in Kraft getreten. Mit dem Übereinkommen haben sich die unterzeichnenden Industriezweige verpflichtet, das Thema „Quarzfeinstaub am Arbeitsplatz“ stärker als bisher zu fokussieren und das Schutzniveau zu verbessern. Dieser „Selbstverpflichtung“ war ein langjähriger Beratungsprozess zwischen den Vertragspartnern – Industrieverbände und Gewerkschaften – vorausgegangen, die sich in NepSi, der Negotiation Platform on Silica, zusammengefunden hatten. Das Instrument des Sozialen Dialogs ist im Maastrichter Vertrag von 1992 beschrieben. Dieses „Institutionelle Arrangement“ dient dazu, die „Ergebnisse europäischer Kollektivverhandlungen der Dachverbände von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in das Gemeinschaftsrecht zu übernehmen“. Gelingt dies, so besteht keine Notwendigkeit der Festsetzung arbeitsrechtlicher Mindestnormen, wie beispielsweise Arbeitsplatzgrenzwerte.

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