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UVMB

18. Rohstoffkolloquium in Schönebeck

Aktuelle Urteile, Datenschutzrichtlinien und Kommunikation mit den Bürgern standen auf der Agenda des Rohstoffkolloquiums, das der Unternehmerverband Mineralische Baustoffe e.V. (UVMB) bereits zum 18. Mal ausgerichtet hat. Mehr als 70 Teilnehmer waren am 8. Mai 2019 der Einladung nach Schönebeck-Bad Salzelmen gefolgt.

„Mit einer Fördermenge von mehr als 60 Mio. t heimischer Rohstoffe ist Sachsen-Anhalt ein klassisches Bergbauland im Herzen von Deutschland“ stellte Dr. Christoph Gauert, Dezernatsleiter für Angewandte Geologie und Georisiken vom Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) klar. Davon entfallen ca. 39 Mio. t der Jahresfördermenge auf Steine- und Erden- Rohstoffe. Rohstoffe aus Sachsen-Anhalt werden für die Betonindustrie im Großraum Berlin benötigt, die Hartgesteinslagerstätten des Flechtinger Höhenzugs haben eine hohe Bedeutung für die Versorgung Norddeutschlands mit Schotter- und Splitt-Produkten und die Gewinnung von Kalisalzen in Sachsen-Anhalt ist von internationaler Bedeutung. „Eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe ist deshalb die Entwicklung der Akzeptanz für die langfristige Sicherung der Rohstoffgewinnung“, forderte Dr. Gauert. UVMB-Geschäftsführer Bert Vulpius merkte an, ein regelmäßig erscheinender Rohstoffbericht sei für die politische und gesellschaftliche Kommunikation von großer Bedeutung. „Wichtig ist, dass der Rohstoffbericht wieder in kürzeren Abständen von drei bis vier Jahren erscheint“, so Vulpius. Der letzte Bericht stammt aus dem Jahr 2006.

Unternehmen klagen mit Erfolg

Seit mehr als zehn Jahren steht die Verfüllung von Tagebauen im besonderen Fokus der umweltpolitischen Diskussion in Sachsen-Anhalt. Nach Eingriffen in die Sonderbetriebsplanzulassungen für die Verfüllung von Tagebauen mit bergbaufremden Stoffen durch das LAGB, bei denen Grenzwerte verschärft und bestimmte Stoffe von der Verfüllung (Bauschutt und geringfügig belastete Böden) per Nebenbestimmung ausgeschlossen wurden, lagen nun die drei Musterverfahren nach Klagen bei den Verwaltungsgerichten Halle und Magdeburg und dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt auf dem Tisch des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts. Über die Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG) und das Urteil vom 22. November 2018 informierte Rechtsanwalt Dr. Gunther J. Rieger von der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Dammert & Steinforth aus Leipzig. Die Unternehmen, von denen zwei durch den UVMB unterstützt wurden, waren mit ihren Klagen beim BVerwG erfolgreich. Somit wurden die Sonderbetriebsplanzulassungen in ihrem Bestand bestätigt. Damit können die Unternehmen im Rahmen ihrer bergbaulichen Tätigkeit auch weiterhin die in den ursprünglichen Zulassungen aufgeführten mineralischen Abfälle verwerten.

Vertrauen in Ersatzbaustoffe erhöhen

Den neuen Leitfaden für Recyclingbaustoffe in Sachsen-Anhalt, der das Ziel verfolgt, die Kreislaufwirtschaft zu stärken und den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu fördern, stellte Rainer Gösel von der Recycling und Sanierung Thale GmbH vor. Er soll „Qualitätsstandards setzen, um das Vertrauen in Ersatzbaustoffe zu erhöhen“. Das betreffe eine sortenreine Erfassung im Rückbau, die Herstellung qualitätsgesicherter Ersatzbaustoffe sowie eine gesicherte Verwendung. Die Qualitätsanforderungen seien in großen Teilen an das LAGA-Regelwerk „Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln“ angelehnt. Neu sei der Teil „Gewinnung von Recycling-Baustoffen aus dem Rückbau“, der für die einzelnen Arbeitsschritte eine Hilfestellung auf der Basis einer Zusammenstellung geltender Regelungen darstellt. „Der UVMB begrüßt grundsätzlich eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Einsatz von Recycling-Baustoffen. Leider ist der Leitfaden nur eine Insellösung. Ziel muss es sein, der Mantelverordnung zum Durchbruch zu verhelfen, die bundeseinheitliche Standards für Ersatzbaustoffe und deren Überwachung vorsieht.“ Hier wünsche sich der UVMB ein stärkeres Engagement des Landes Sachsen-Anhalt, betonte Bert Vulpius.

Datenschutz in Rohstoffbetrieben

Braucht ein Rohstoffbetrieb Datenschutz? „Unbedingt!“, sagte RA Daniel Schmidt, der seit Dezember 2018 als neuer Referent für Recht beim UVMB tätig ist. In Zeiten der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) würden allein die Sanktionen bei Nichteinhalten und Verstößen gegen den Datenschutz würden ein sehr bedrohliches Szenario darstellen. „Informieren Sie in Ihrem Unternehmen zum Thema Datenschutz und benennen Sie einen Datenschutzbeauftragen. Dazu ist jedes Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern verpflichtet, das personenbezogene Daten verarbeitet“, informierte Schmidt.

Das Verfahren für die Zulassung von Betriebsplänen ist immer komplexer geworden. Über ein Rundschreiben des Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt vom Februar 2019 zu den aktuellen Anforderungen an den Artenschutz und die Eingriffsregelung im Betriebsplanverfahren berichtete Ulf Desselberger, Dezernatsleiter für Übertagebergbau im LAGB. „Stimmen Sie sich dazu rechtzeitig mit den zuständigen Naturschutzbehörden ab“, riet Desselberger. Liegen alle Genehmigungsvoraussetzungen vor, wird das LAGB den Zulassungszeitraum von Hauptbetriebsplänen zukünftig auf fünf Jahre erweitern. Um die Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, habe sich das LAGB entschlossen, ab sofort die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange elektronisch durchzuführen.

Nicht nur inhaltlich werden Genehmigungsverfahren immer komplexer - auch an die Kommunikation stellen sie erhöhte Anforderungen. Welche Fehler hier gemacht werden können und welche Herangehensweise Erfolge verspricht, erläuterte Dr. Michael Kossakowski von der Intelligenz System Transfer GmbH aus Berlin. Es sei immer schwieriger, von der Öffentlichkeit Zustimmungen für Bergbau- und Infrastrukturprojekte zu bekommen. Eine weit verbreitete Kultur der Ablehnung, verbunden mit einem generellen „Nein-Sagen“ sowie die Anfälligkeit betroffener Bürger für Polemik erschwere oft eine vernünftige Verständigung. Wichtig sei, wer zuerst aktiv werde. „Sichern Sie sich hier den ersten Aufschlag“, zog Dr. Kossakowski den Vergleich zum Tennis. „Informieren sie als Erster alle Betroffenen schriftlich mit gut aufgearbeiteten und verständlichen Informationen. Bieten Sie Rückfragen, Fachgespräche und Dialoge an.“ So habe man gute Chancen, die Informationshoheit zu bewahren, versicherte Dr. Kossakowski.

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