Image
Ob die Kündigung des Bauvertrages rechtes war, werden wohl Gerichte entscheiden müssen
Foto: BillionPhotos.com - Fotolia
Ob die Kündigung des Bauvertrages rechtes war, werden wohl Gerichte entscheiden müssen

Inhaltsverzeichnis

Baustellen

A 39: War die Kündigung des Bauvertrages rechtswidrig?

Zum Beitrag „Bauarbeiten neu ausgeschrieben“ erreichte „Asphalt & Bitumen“ eine Stellungnahme des Auftragnehmers, dem der Bauauftrag von Seiten der Autobahn GmbH gekündigt wurde.

Die Autobahn GmbH sah sich zu dem Schritt gezwungen, so ihre Darstellung in einer Pressemitteilung, da durch den Auftragnehmer für die Grundinstandsetzung zwischen den Anschlussstellen Winsen-West und Winsen-Ost ein Bauverzug von 2 Monaten mitgeteilt wurde.

Bauverzug ja – aber

Der Bauverzug von 8 Wochen fußt aus Sicht des Auftragnehmers aus mangelnder Planungsleistung des Auftraggebers. Dass die damit verbundene Mehrarbeit auch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird, wurde der Autobahn GmbH bereits Mitte April signalisiert.

Die Planung der Autobahn GmbH sah auf diesem Abschnitt der A 39 als Fahrbahnaufbau eine Asphaltkonstruktion auf einer relativ dünnen Schottertragschicht vor. Dies stellte sich im Verlauf der Baumaßnahme als bautechnisch nicht zielführend dar. Somit wurden in den Bauverlauf Planungsphasen eingeschobenen, bei denen Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam nach Lösungen suchten. Letztlich wurden – mit zeitlicher Verzögerung – 2 geänderten Varianten für die ursprüngliche Bauweise angeordnet. Diese setzten eine erhebliche Mehrmenge an Schottertragschicht für die Maßnahme voraus. Waren ursprünglich 15.000 t Schotter geplant, mussten nun 45.000 t verbaut werden.

Das waren nicht die einzigen Leistungen, welche nachträglich durch den Auftraggeber gefordert wurden und die zu einem gestörten Bauablauf und Verzögerungen führten. Diese wurden verschärft, da durch die Terminverschiebung, Lieferprobleme auftraten.

Zielführende Vorschläge für die Lösung des Problems?

Die baubetrieblichen Gründe für die Verzögerung stellte der Auftragnehmer der Autobahn GmbH dar. Diese entwarf einen „Lösungsvorschlag“, mit der aus ihrer Sicht die Einhaltung der vertraglichen Termine durchsetzbar sei. Leider enthielt dieser Vorschlag aus Sicht des Auftragnehmers keinerlei Erklärung, wie jene Optimierung auch bautechnisch umsetzbar ist. Der Auftragnehmer nahm dazu Stellung und signalisierte Gesprächs- und Optimierungsbereitschaft. Darauf wurde von Seiten des Auftraggebers, nach Aussagen des Auftragnehmers, nicht eingegangen.

In dieser Auseinandersetzung werden nun juristische Mittel geprüft.

Wir haben noch mehr für Sie!

Aktuelle Entwicklungen in der Branche, neue Maschinen und Anlagen, Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte gibt es alle 14 Tage aus unseren Fachredaktionen direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unsere Newsletter an - schnell und kostenlos!
Asphalt & Bitumen Newsletter
 
Straßen- und Tiefbau Newsletter
 
Steinbruch und Sandgrube Newsletter
 
DSB – Die Schweizer Baustoffindustrie Newsletter
 
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Image
Für die Grundinstandsetzung auf der A 39 wird ein neuer Auftragnehmer gesucht

Baustellen

A 39: Bauarbeiten neu ausgeschrieben

Da der Auftragnehmer für die Grundinstandsetzung zwischen den Anschlussstellen Winsen-West und Winsen-Ost einen Bauverzug von 2 Monaten mitteilte, hat die Autobahn GmbH den Vertrag gekündigt und die Maßnahme neu ausgeschrieben.

    • Asphalt, Baustellen
Image

Archiv

Pakleppa kritisiert zu große ÖPP-Projekte

Grundsätzlich begrüßt der ZDB den Beschluss zur Bildung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft. Doch bleibt die Kritik an den ÖPP-Projekten. Hier eine Stellungnahme von Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, zur Einigung der Regierungsfraktionen zur Gründung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes.

    • Archiv
Image
klo_Urteil_Kuendigung.jpeg

Urteil

Kollegen auf dem Klo eingesperrt – Kündigung rechtens?

Ein Mitarbeiter sperrt seinen Kollegen auf der Toilette ein und erhält dafür die fristlose Kündigung. Ob das rechtens war, entschied nun ein Gericht.

Image
Wenn Bauvorhaben so ausgeschrieben werden, dass qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe zum Zug kommen, werden Abfallströme entscheidend reduziert.

Nachhaltiges Bauen

Europäischer Kongress Baustoff-Recycling

Idealerweise sollten Bauvorhaben so ausgeschrieben werden, dass qualitätsgesicherte Recycling-Baustoffe zum Zug kommen. Die European Quality Association for Recycling e.V. (EQAR) veranstaltet am 1. Juni 2022 im Rahmen der IFAT einen Kongress zum Thema "Baustoff-Recycling 2030".

    • Aufbereitung, Rohstoffpolitik, Verbände