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Baupolitik 15. März 2023

Bauprogramme 2023 für die Nationalstrassen

Gestützt auf den Budgetentscheid des Parlaments wird in der Schweiz im laufenden Jahr rund 2,8 Milliarden Franken für Bau, Ausbau, Unterhalt und Betrieb des Nationalstrassennetzes investieren.

Das Nationalstrassennetz in der Schweiz soll instandgehalten und erweitert werden.
Das Nationalstrassennetz in der Schweiz soll instandgehalten und erweitert werden.

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat das «Programm 2023 für die Nationalstrassen in Betrieb» und das «Bauprogramm 2023 für die Netzfertigstellung» genehmigt.

Strategisches Entwicklungsprogramm Nationalstrassen

Im Rahmen des Bundesbudgets hat das Parlament für 2023 die folgenden Beträge verabschiedet: 1,6 Milliarden Franken werden für Unterhalt und Verbesserung (sog. Ausbau) des bestehenden Nationalstrassennetzes sowie 482 Millionen Franken für grössere Projekte im Rahmen des Strategischen Entwicklungsprogramms Nationalstrassen (STEP) eingesetzt. Weitere rund 453 Millionen Franken investiert der Bund in den Betrieb der Nationalstrassen. 264 Millionen Franken fliessen in die Fertigstellung des 1960 beschlossenen Nationalstrassennetzes.

Betrieblicher Unterhalt

Ergänzend zu den oben erwähnten Mitteln investiert der Bund rund 453 Millionen Franken in die Pflege des Nationalstrassennetzes – den sogenannten betrieblichen Unterhalt. Damit wird die tägliche Verfügbarkeit sichergestellt. Zum betrieblichen Unterhalt zählen unter anderem Winterdienst, Grünpflege, Beseitigung von Unfallschäden oder Reinigung.

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Fertigstellung des Nationalstrassennetzes

Für Neubauten im Rahmen der Netzfertigstellung stehen 2023 insgesamt 264 Millionen Franken zur Verfügung. Die grössten Kredite wurden folgenden Kantonen zugeteilt: Wallis 111 Millionen, Obwalden 18 Millionen, Schwyz 12 Millionen und Uri 7 Millionen.

Die Netzvollendung betrifft nur noch wenige Strecken und bleibt bis zu ihrem Abschluss eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen: Die Bauherrenaufgabe übernehmen die Kantone, dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) kommt die Oberaufsichtspflicht zu.

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