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Arbeitsschutz

Bauverbände bitten um Überdenken des Arbeitsplatzgrenzwertes bei Asphaltarbeiten

Auf der für den 19. und 20.November 2019 geplanten Sitzung des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS), der beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales angesiedelt ist, soll ein Arbeitsplatzgrenzwert für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen von 1,5 mg/m³ verabschiedet werden, der mit der TRGS 900 Eingang in das Regelwerk fände und ab Frühjahr 2020 verbindlich festgelegt wäre.

Inhaltsverzeichnis

In dem Brief, der baunetzwerk.biz vorliegt, haben die Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes ZDB und des Hauptverbands der Bauindustrie, Reinhard Quast und Peter Hübner, darum gebeten, dieses Unterfangen noch einmal zu überdenken. Er ist gerichtet an Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU). Die Präsidenten der Bauverbände bitten darum, einzugreifen, um eine Beschlussfassung zu verschieben oder als Kompromissvorschlag eine mindestens 8jährige Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Arbeitsplatzgrenzwertes festzulegen.

<sub>Die Begründung</sub>

Eine Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes von 1,5 mg/m³ ist nur bei gleichzeitigem Einsatz von temperaturabgesenktem Asphalt und Asphaltfertigern mit Absauganlage realisierbar (da Trageversuche mit fremdbelüfteten Atemschutzhelmen zahlreiche Probleme ergaben und einen praktikablen Einsatz im Straßenbau ausschließen).

Sollte der Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 mg/m³ beschlossen werden, müsste fast der gesamte Straßenbau eingestellt werden, da die Branche bisher über so gut wie keine Fertiger mit Absauganlagen verfügt. Darüber hinaus ist temperaturabgesenkter Asphalt nicht vom gültigen technischen Regelwerk des Straßen- und Verkehrswesens abgedeckt. Da die Verträge mit den Straßenbauverwaltungen die regelkonforme Einbringung von heißem Asphalt vorsehen, die Unternehmen diesen aber zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes nicht mehr einbauen dürfen, entsteht ein unlösbares Problem.

Eine mindestens achtjährige Übergangsfrist bis zum Inkrafttreten des Arbeitsplatzgrenzwertes würde ermögliche, dass die Straßenbauunternehmen die seit diesem Jahr auf dem Markt erhältlichen Fertiger mit Absauganlagen nach und nach anschaffen oder ältere Fertiger nachrüsten und einsetzen. Innerhalb dieser Übergangsfrist kann sodann auch das technische Regelwerk überarbeitet werden.

<sub>Hintergrund</sub>

Beim Einbau von Asphalt werden in der Praxis Dämpfe und Aerosole aus Bitumen mit Werten zwischen 8 und 12 mg/m³ freigesetzt. Fast 95 Prozent aller Straßen werden in Asphalt gebaut.

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