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Straßenbau 21. Juni 2021

Bayern fordert Absenkung der Immissionsgrenzwerte für neue Straßen

Bayerns Verkehrsministerin Kerstin Schreyer fordert den Bund auf, die sogenannten Lärmvorsorgewerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung abzusenken.

Auch bei neuen Straßen sollen die Grenzwerte für Lärm sinken
Auch bei neuen Straßen sollen die Grenzwerte für Lärm sinken
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„Die Verkehrslärmschutzverordnung ist in den 1970er Jahren entstanden. Trotz aller Aktualisierungen wird dabei nicht berücksichtigt, dass sich das Lärmempfinden der Menschen in den letzten Jahrzehnten geändert hat. Der Bund muss die Grenzwerte für neue Straßen absenken.“

Aktueller Hintergrund sind die Ergebnisse der Lärmmessungen an der A 94 entlang der Neubautrasse Pastetten – Heldenstein. Im Februar 2020 hatte der Bayerische Landtag beschlossen, dass die Staatsregierung die Lärmsituation an der A 94 überprüfen soll. Dabei sollte auch untersucht werden, ob die vorhandenen Lärmschutzmaßnahmen ausreichen und ob die Qualität des verbauten Fahrbahnbelags den Planungen entspricht. Die Untersuchungen, an denen auch unterschiedliche Ingenieurbüros beteiligt waren, zeigen nun, dass es bei der Planung und dem Bau der A 94 zwischen Pastetten und Heldenstein im Hinblick auf die Lärmvorsorge keine Abweichungen von den Vorgaben der Planung sowie der Planfeststellung gab. Auch die Messungen an Gebäuden ergaben, dass die Beurteilungspegel an den Immissionsorten im Messzeitraum unterhalb der gesetzlich vorgegebenen Immissionsgrenzwerte der 16. Bundes-Immissionsschutzverordnungen liegen.

„Dass die gemessenen Werte teilweise sehr knapp unter den gesetzlichen Grenzen liegen, steht nicht im Verhältnis dazu, wie die Menschen vor Ort den Lärm der neuen Autobahn empfinden“ erklärt Schreyer. „Als Freistaat sind uns durch die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte die Hände gebunden. Der Bund muss die Grenzwerte anpassen.“

Bei bestehenden Straßen hat Schreyer gemeinsam mit Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer im vergangenen Jahr bereits einen Erfolg erzielt. Hier wurden die Lärmgrenzwerte um 3 Dezibel abgesenkt. Das entspricht einer Halbierung der Verkehrsbelastung. „Was für bestehende Straßen gilt, sollte auch für neue Straßen gelten“, appelliert die Ministerin an den Bund.

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