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Lärmschutz

Bei Sanierungen gelten geringere Werte für mehr Lärmschutz

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur senkte die Auslösewerte für die Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen um weitere 3 dB(A) ab.

Eine Schallschutz-Mauer schützt die Anwohner vor Lärm.
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Werden Straßen neu oder ausgebaut, sind Lärmschutzmaßnahmen Teil der Lärmvorsorge. An bestehenden Bundesfernstraßen greift der Lärmschutz dagegen im Rahmen der Lärmsanierung. Wird der Auslösewert für Lärm überschritten sind eine Reihe von Maßnahmen möglich, diesen zu senken: vom Einbau von Lärmschutzfenstern bis hin zum Bau von Lärmschutzwällen und –wänden oder des Einbaus lärmarmer Beläge. Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes auf Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen.

Neue Werte

Mit dem 1. August 2020 wurden die Auslösewerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen gesenkt. Die genauen Auslösewerte für die Lärmsanierung hängen von der Nutzungsart des Gebietes ab. Beispielsweise müssen bei Wohngebieten künftig anstelle von 57 dB (A) nur noch 54 dB(A) in der Nacht überschritten sein, damit Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden können.

Die Lärmsanierung ist im vergangenen Jahrzehnt bereits mehrfach verbessert worden: Für Bundesfernstraßen wurden die Auslösewerte bereits im Jahr 2010 um 3 dB(A) gesenkt, für Eisenbahnen des Bundes in den Jahren 2015 und 2016 um 5 bzw. 3 dB(A). Das bedeutet für die Straße, dass die Auslösewerte insgesamt um 6 dB(A) gesenkt worden sind - das ist eine Minderung des Lärms, den das menschliche Gehör empfindet, um rund ein Drittel.

Seit Einführung der freiwilligen Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen im Jahr 1978 hat der Bund insgesamt 1,3 Mrd. Euro investiert. Seit 2015 stehen jährlich 65 Mio. Euro zur Verfügung.

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