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Archiv 5. Juni 2017

Einstimmig für Autobahngesellschaft

Am 2. Juni hat auch der Bundesrat einstimmig für das Bund-Länder-Finanzpaket mit 13 Grundgesetzänderungen sowie für die Fernstraßengesellschaft gestimmt und machte damit den Weg frei für eine der wichtigsten verkehrspolitischen Reformen in der nun ablaufenden Legislaturperiode. Die Debatte verdeutlichte noch einmal, die Erfolge der Länder bei der Ausgestaltung der Autobahngesellschaft wie auch die verbliebene Skepsis.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schuble spricht im Plenum des Bundesrates zur Neuordnung der Bund-Lnder-Finanzbeziehungen
Bundesfinanzminister Wolfgang Schuble spricht im Plenum des Bundesrates zur Neuordnung der Bund-Lnder-Finanzbeziehungen

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hatte zum Auftakt der Sitzung für die Reform der Bund-Länder-Finanzen geworben. Es gilt, eine optimale Balance zwischen den Aufgaben von Bund und Ländern sicherzustellen, sagte Schäuble. „Bestandteil des Gesetzespaketes ist, dass die Bundesautobahnen aus der unmittelbaren Bundesauftragsverwaltung in den Bund überführt werden und sich der Bund zu diesem Zwecke auch einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen wird. Davon versprechen wir uns zügigere Abwicklungen bei Planungen und Erstellung der Bundesautobahnen. Es ist ausgeschlossen, dass dies zu Privatisierungen führt.“

In der Debatte verwies Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz darauf, dass es darum geht, „dass Bund mit mehr Effizienz – das ist seine Auffassung zumindest – die Autobahnen in Zukunft verwalten, bauen und sanieren. Darüber hinaus ging es uns um die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen beim Übergang in die neue Gesellschaft zu wahren. Ich meine damit die Regelungen der Gesellschaft, die die Tarifbindung betreffen und auch die Vorgabe, das die Verwendung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter grundsätzlich am bisherigen Arbeitsort erfolgen muss.“

Auch Annegret Kramp-Karrenbauer, Ministerpräsidentin des Saarlandes, erklärte die Regelungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der neuen Gesellschaft für einen Erfolg der Anstrengungen der Bundesländer. Sie fügte hinzu: „Ob und inwieweit die Erwartungen, die sich mit der Gründung der Infrastrukturgesellschaft in Bezug auf die Wirtschaftlichkeit und auch die Schnelligkeit der entsprechenden Infrastrukturmaßnahmen verbinden, ob sie wirklich besser und beschleunigt erfolgen, das wird die Realität in den nächsten Jahren zeigen müssen. Wir sind sehr gespannt, ob die neue Struktur wirklich bessere Ergebnisse bringen wird. Wir brauchen, so glaube ich, uns diesem Vergleich nicht zu scheuen.“

Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow forderte die Anrufung des Vermittlungsausschusses, da bei der Bundesautobahn immer noch die Gefahr der Privatisierung droht: „Wir waren uns von Anfang einig, dass wir keine Privatisierung wollen. Ich habe zugestimmt einer öffentlichen Infrastrukturgesellschaft, die auch öffentlich bleiben wird. Die auch weiterhin staatlich verwaltet und staatlich finanziert wird. Das ist der Umgang mit Staatsvermögen, den uns die Bürger übertragen haben.“

Bayerns Staatsminister Joachim Herrmann verhehlte nicht, dass ihm der Verzicht auf die landeseigenen Autobahndirektionen schwer fällt. „Die Autobahndirektionen haben in der Vergangenheit hervorragendes geleistet und letztendlich bezweifelt und bestreitet dies in Berlin auch niemand. Ich zolle den Beschäftigten in allen Bundesländern höchsten Respekt und Anerkennung. Bayern gibt diese Kompetenz nur sehr ungern auf. Aber ich sage ausdrücklich: es gibt keine Privatisierung der Autobahnverwaltung. Es gibt eine neue Gesellschaft. Aber die Autobahnen bleiben in 100prozentigem Eigentum des Bundes. Und wenn der Bund all das umsetzen will, was er ankündigt, dass noch mehr Geld für die Bundesfernstraßen zur Verfügung steht, dann kann es auch nicht mit weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als bisher gehen.“

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Bei genauerer Betrachtung, so Brandenburgs Finanzminister Christian Görke, hält die Aussage, dass eine Privatisierung der Autobahnen ausgeschlossen ist, nur bedingt stand. „Die Einbeziehung Privater in die Vorfinanzierung, in den Bau, in den langjährigen Betrieb von Autobahnteilstücken und Autobahnkreuzen ist nach der Grundgesetzänderung möglich. Sinnvoll wäre es, die Infrastrukturgesellschaft ausschließlich über den Bundeshauhalt zu finanzieren, denn die Refinanzierung des Bundes bei den derzeitigen Konditionen ist unschlagbar.“

Dem Antrag der Bundesländer Berlin, Brandenburg und Thüringen auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde nicht entsprochen.

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