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Archiv 3. September 2013

Checkliste schützt vor bösen Überraschungen

Die Gefahren für mobile Geräte und Baumaschinen sind so vielseitig wie ihre Einsatzmöglichkeiten. Fahrbare und transportable Geräte haben den Vorteil, dass sie an vielen Orten einsetzbar sind. Diese Mobilität hat aber auch ihre Nachteile, denn sie birgt Risiken. Modernste Konstruktionen beinhalten große Werte auf engstem Raum. Damit wächst die Gefahr umfangreicher Schäden. Schon jetzt wird jede 12. Maschine einmal jährlich von einem größeren Schaden betroffen. Falk-Stephan Feuchthofen, Versicherungsfachwirt bei der HDI, hat eine Versicherungs-Checkliste für Baumaschinen zusammengestellt.

Wer im Vorfeld auf den richtigen Versicherungsschutz achtet, der schtzt sich im Schadensfall vor bsen berraschungen.
Wer im Vorfeld auf den richtigen Versicherungsschutz achtet, der schtzt sich im Schadensfall vor bsen berraschungen.

Wenn Geräte und Baumaschinen unterversichert sind, kann im Schadenfall die Entschädigungsleistung niedriger ausfallen, als die tatsächlichen Schadenkosten. Daher ist es wichtig, dass die Versicherungssumme dem tatsächlichen Versicherungswert der Geräte entspricht. Der Versicherungswert ist der Preis der versicherten Gegenstände im Neuzustand. Dieser setzt sich aus dem jeweils gültigen Listenpreis (Neuwert) sowie den Bezugskosten (zum Beispiel für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage) zusammen.

Je nach Gesellschaft kann in Abänderung zu den Versicherungsbedingungen beim Versicherungswert der jeweils gültige Einkaufspreis der versicherten Sache im Neuzustand, zuzüglich der Bezugskosten (z. B. Kosten für Verpackung, Fracht, Zölle, Montage), ohne Mehrwertsteuer vereinbart werden.

Drei Versicherungsvarianten stehen dem Kunden zur Auswahl, die entscheidend für die Entschädigung im Schadenfall sind.

Variante 1
Die so genannte Maschinen-Teilversicherung ist eine preisgünstige Variante, die folgende eingeschränkte Gefahren versichert: Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, Sturm, Frost, Eisgang, Überschwemmung, Hochwasser, Kurzschluss, Überstrom und Überspannung.

Variante 2
Die Maschinen·Vollversicherung bietet darüber hinaus Versicherungsschutz für Unfallereignisse, Vandalismus und "Innere Betriebsschäden". Hierzu gehören auch so genannte Fresserschäden", die durch Wasser-, ÖI- und Schmierstoffmangel entstehen. Die Deckung "Innere Betriebsschäden" wird überwiegend für neue Maschinen gewählt.

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Variante 3
Eine Maschinen-Vollversicherung ohne "Innere Betriebsschäden" ist eine etwas kostengünstigere Alternative zur Variante 2.

Unter dem Begriff „Diebstahlrisiko" versteht man den Einbruchdiebstahl, das Abhandenkommen und den Raub von Maschinen oder Teilen. Wichtig ist zu beachten, dass Diebstahl nur durch eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung mitversichert ist. Für dieses Risiko wird üblicherweise eine prozentuale Selbstbeteiligung festgelegt.

Der Versicherungsschutz besteht in der Regel für Schäden innerhalb Deutschlands. Wenn mobile Geräte in anderen Ländern eingesetzt werden, kann der Schutz auf die Europäische Union ausgedehnt werden. Wichtig ist zu beachten, dass zum Beispiel die Schweiz und Norwegen im Versicherungsvertrag ausdrücklich vereinbart werden müssen. Eine Erweiterung des Geltungsbereiches außerhalb der EU kann für bestimmte Länder vorgenommen werden.

Neben der Beschädigung oder der Zerstörung von Maschinen fallen oft zusätzliche Kosten wie Aufräumungs-, Entsorgungs-, Dekontaminations-, Bewegungs-, Schutz sowie Luftfrachtkosten an. Sie sollten in jeder Police ausdrücklich mitversichert sein. Sie werden in der Gesamtsumme oder mit einer Summe je Position prämienfrei mitversichert.

Handelt es sich bei der versicherten Maschine um eine finanzierte, so sollte eine GAP Deckung vereinbart werden. Liegt bei finanzierten Maschinen der ermittelte Zeitwert dann am Schadenstag unterhalb des Restobligos, so entschädigt der Versicherer einen Betrag in Höhe des Restobligos. Die Ersatzleistung des Versicherers ist auf die Versicherungssumme begrenzt.

Um einen Diebstahl zu erschweren, können GPS Systeme und Wegfahrsperren für geringe Kosten erworben werden. Meist sind diese bereits in neuen Fahrzeugen eingebaut und können aktiviert werden. Beim Einbau eines GPS-Systems und bei gleichzeitiger Aktivierung kann die vertragliche Selbstbeteiligung von meist 20 % bei Diebstahlschäden deutlich verringert werden.

Gefahrerhöhungen, wie das gewerbsmäßige Vermieten der Maschinen, müssen angegeben werden und können gegen Prämienzuschlag mitversichert werden.

Maschinen, die Sie zum Versicherungsschutz angemeldet haben, sind im Maschinenverzeichnis des Versicherungsvertrages aufgelistet. Um den Versicherungsschutz für neu hinzukommende Maschinen sicherzustellen, informieren Sie den Versicherer über die Änderungen unverzüglich. Begrenzten Schutz bietet eine Vorsorgeversicherung. Damit besteht sofort Versicherungsschutz, wenn neue Maschinen hinzukommen. In der Regel wird hier eine Höhe von 20 % der zuletzt dokumentierten Versicherungssumme vereinbart.

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