Coronavirus: Bundesregierung will Kurzarbeit erleichtern
Mit Änderungen beim Kurzarbeitergeld will die Bundesregierung Arbeitsplatzverluste infolge des Coronavirus verhindern. Das plant der Bund.
Das Coronavirus breitet sich zunehmend aus. Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, hat die Bundesregierung im Eilverfahren einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Durch drei Maßnahmen will sie kurzfristig den Zugang zu Kurzarbeit erleichtern:
- Betriebe sollen das Kurzarbeitergeld künftig nutzen können, wenn zehn Prozent der Belegschaft von Arbeitsausfall betroffen sind. Bislang liegt die Schwelle bei einem Drittel.
- Arbeitgeber sollen bei Kurzarbeit die Sozialversicherungsbeiträge, die sie normalerweise zahlen müssen, vollständig von der Bundesagentur für Arbeit erstattet bekommen.
- Auch Leiharbeiter sollen in Kurzarbeit gehen können.
- Außerdem soll vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Bislang müssen Betriebe, die Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen nutzen, diese zur Vermeidung von Kurzarbeit einsetzen.
Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zugestimmt. Jetzt muss das Gesetz noch vom Bundespräsidenten unterschrieben werden, anschließend wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Laut Bundesregierung sollen die Regelungen rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.
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Beitrag vom 16. März 2020, aktualisiert am 13. März 2020.
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