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Einigung 24. Juli 2019

Der Tarifvertrag zur Autobahn GmbH steht

Mitte Juli wurde von der Autobahn GmbH, dbb beamtenbund und tarifunion sowie ver.di gemeinsam der Haustarifvertrag der Autobahn GmbH, kurz TV-A, unterzeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Der Haustarifvertrag beinhaltet bewährte Bestandteile aus dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), bietet darüber hinaus aber eine Vielzahl weiterer Vorteile für die Beschäftigten. Zusätzlich zum Manteltarifvertrag erzielte man eine Einigung zum Tarifvertrag zum Entgeltgruppenverzeichnis und dem Tarifvertrag für Nachwuchskräfte. Zum ersten Mal werden hierin auch Dual Studierende aufgenommen. Außerdem wird die Abschlussprämie für Auszubildende angehoben.

Über Niveau

Der bundeseinheitliche Haustarifvertrag liegt über dem Niveau der Länder (TV-L). Ohne zu wissen, wie die allgemeine Tarifentwicklung aussieht, wird die ab März 2020 geltende Tabelle des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst des Bundes (TVöD) für die Autobahn GmbH um 3,5 Prozent bis zur Entgeltgruppe 9c aufgestockt. Ab der Entgeltgruppe 10 erfolgt eine Erhöhung um 2 Prozent. Liegt die Erhöhung in der Tarifrunde mit Bund und Kommunen im Herbst 2020 oberhalb der jetzt vereinbarten Werte, gibt es diesen Differenzbetrag zusätzlich.

Um Niedriglöhne zu vermeiden, gibt es keine Entgeltgruppen 1 und 2, dafür eine EG 16 und für alle ein volles 13. Montaggehalt. Die Entgelte für Auszubildende liegen zwischen 1.060 und 1.300 Euro im Monat. Künftig werden Straßenwärter und Werkstattbeschäftigte in die Entgeltgruppe 6 eingruppiert, Meister und Techniker starten mit Entgeltgruppe 8, Ingenieure mit Entgeltgruppe 10.

Ab 2023 wird erstmalig ein Unternehmensbonus gezahlt, der umso höher ausfallen wird, je besser die gesetzten Unternehmensziele erreicht werden. Garantiert wird aber eine Höhe von 10 % auf Basis der Entgeltgruppe 10 Stufe 3. In der Übergangsphase gibt es zudem für alle, die zur Autobahn GmbH wechseln, einen einmaligen Wechselzuschlag von 1.500 Euro.

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Weitere Leistungen

Hinzu kommen Zuschläge: Für die Tätigkeit im Gefahrraum „Autobahn“ gibt es 60 Euro pro Monat, Beschäftigte im Kolonnendienst erhalten zusätzlich einen pauschalisierten Erschwerniszuschlag von 60 Euro. Für Streckenwarte und Straßenmeister liegt dieser Zuschlag bei 25 Euro. Für den Winterdienst auf der Straße gibt es 60 Euro, für den Winterdienst in den Werkstätten 15 Euro. Wege- und Zehrgelder werden in einer Außendienstpauschale zusammengefasst. Bis 30 km Entfernung vom Arbeitsort werden 6,50 Euro Tagespauschale und ab 30 km 8,50 Euro Tagespauschale gezahlt.

Auch überdurchschnittlicher Einsatz einzelner Beschäftigter kann anerkannt werden. Dafür bietet der TV-A eine höhere Stufendurchlässigkeit. Die Einstufung wird auch nicht mehr an formalen Kriterien festgemacht und bei einer Höhergruppierung wird die Stufenlaufzeit angerechnet.

Die Arbeitszeit liegt einheitlich für alle Beschäftigten bei maximal 39 Wochenstunden. Für Beschäftigte in Autobahn-, Straßen-, Fernmeldemeistereien und Werkstätten gilt eine reduzierte Arbeitszeit von 38,5 Wochenstunden.

Zudem kann die betriebliche Altersvorsorge des öffentlichen Dienstes weitergeführt werden. Außerdem wird der Kündigungsschutz für besonders langjährig Beschäftigte übernommen und auf das gesamte Tarifgebiet ausgeweitet.

Nun fehlt noch der letzte Baustein: Die Klärung der Frage, wie der Übergang der Beschäftigten von der alten Tarifwelt in die neue Tarifwelt gestaltet wird. Dazu verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeber im Sommer einen Überleitungs-Tarifvertrag.

Kostenfreier Download

Tarifvertrag-für-die-Autobahn-GmbH-des-Bundes-web(ENT_ID=358743.pdf (1.33 MB)

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