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Archiv 20. Oktober 2015

Die Inn-Asphalt-Mischwerke müssen kontinuierlich messen

Wie am 14. Oktober der Landkreis Rosenheim mitteilte, müssen die Gesamtkohlenstoffemissionen in der Asphaltmischanlage in Nußdorf kontinuierlich gemessen werden. Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig wies die Beschwerde der Inn-Asphalt-Mischwerke GmbH gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück. Damit ist das Urteil rechtskräfitig und unanfechtbar.

Dass aus Schornsteinen von Asphaltmischwerken nichts rauskommt, das erlebt man nur auf der Bauma. Ob eine kontinuierliche Messung bei einer diskontinuierlichen Produktion technisch machbar und auch sinnvoll ist, wird wohl nach dem jetzigen Gerichtsurteil
Dass aus Schornsteinen von Asphaltmischwerken nichts rauskommt, das erlebt man nur auf der Bauma. Ob eine kontinuierliche Messung bei einer diskontinuierlichen Produktion technisch machbar und auch sinnvoll ist, wird wohl nach dem jetzigen Gerichtsurteil

Das bedeutet, die vom Landratsamt Rosenheim in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgelegte kontinuierliche Messung von Gesamtkohlenstoff im gereinigten Abgas ist endgültig rechtswirksam. Die mutmaßlichen Luftverunreinigungen müssen durchgehend ermittelt, registriert und ausgewertet werden. Darüber hinaus müssen, um die Ergebnisse bewerten zu können, ständig Abgastemperatur, Feuchtegehalt, Druck und Volumengehalt an Sauerstoff im Abgas festgestellt werden. Dem Sachgebiet Immissionsschutz im Rosenheimer Landratsamt ist es damit erstmals in Deutschland gelungen, eine solche Auflage in der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den Betrieb einer Asphaltmischanlage festzuschreiben.

Anlass war die Umstellung der Befeuerung der Anlage in Nußdorf von Heizöl auf Braunkohlestaub. Das Verwaltungsgericht München hob die vom Landratsamt Rosenheim erlassene Anordnung der kontinuierlichen Messung in erster Instanz auf. Dagegen ging das Landratsamt Rosenheim in Berufung und bekam beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht. Zudem ließ der Bayerische Verwaltungsgerichtshof eine Revision gegen sein Urteil nicht zu. Die Beschwerde der Inn-Asphalt-Mischwerke GmbH gegen die Nichtzulassung der Revision scheiterte jetzt. Das Bundesverwaltungsgericht lässt die Revision der Inn-Asphalt-Mischwerke GmbH nicht zu. Es bleibt bei dauerhaften Abgasmessungen in der Asphaltmischanlage in Nußdorf.

Dieses Verfahren hat Folgen, denn auch weitere Behörden könnten auf die Idee kommen, im Zuge von Genehmigungsverfahren die kontinuierliche Messung bei den in der Regel diskontinuierlich arbeitenden Asphaltmischanlagen zu fordern. Eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag zur Einführung von grundsätzlichen Dauermessung von Luftschadstoffen an Asphaltmischanlagen ist gescheitert. Sie wurde von 464 Personen unterzeichnet – notwendig gewesen wären 50.000 Unterschriften.

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