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Mit temperaturabgesenkten Asphalten sollen die Dämpfe und Aerosole aus Bitumen gesenkt werden

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsschutz

Erprobungsstrecken für temperaturabgesenkte Asphalte

Ein Baustein der Branchenlösung zur Erreichung des Arbeitsplatzgrenzwertes bei der Heißverarbeitung von Asphalt sind Erprobungsstrecken mit temperaturabgesenkten Asphalten. Ein ARS regelt nun das Vorgehen.

Das Allgemeine Rundschreiben (ARS) 09/2021 des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur „Durchführung von Erprobungsstrecken bei Bundesfernstraßen zum Einsatz von temperaturabgesenkten Walzasphalten in Verbindung mit Absaugeinrichtungen am Straßenfertiger“ wurde am 25. März veröffentlicht und an die obersten Straßenbaubehörden der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes versendet. Es beschreibt, unter welchen Bedingungen Test- und Pilotmaßnahmen durchzuführen sind. Damit wird ein einheitliches Vorgehen möglich, so dass die dabei gewonnenen Ergebnisse auch vergleichbar sind und Schlussfolgerungen gezogen werden können.

Inhalt und Ziele

Das ARS legt fest, welche Additive eingesetzt werden dürfen, welche Voruntersuchungen durch die Unternehmen erforderlich werden, welche Randbedingungen während des Einbaus zu dokumentieren und welche Prüfungen durch den Unternehmer im Rahmen der Eigenüberwachung durchzuführen sind, Außerdem regelt das ARS die Verteilung von Risiken zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern im Fall von Mängeln, die zu beseitigen sind bzw. für etwaige Über- oder Unterschreitungen von vorgegebenen Paramenten hinsichtlich Hohlraumgehalt und Schichtenverbund. Jeder Einbau wird mit Expositionsmessungen begleitet.

Ziel dieser einheitlichen Regelungen ist es, dass Auftragnehmer und Auftraggeber Erfahrungen zum Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt sammeln können. Denn für Auftragnehmer sind beispielsweise die Auswirkungen auf den Einbauprozess interessant wie auch die Wirkung von Maßnahmen zur Minderung von Dämpfen und Aersolen aus Bitumen und den Konsequenzen daraus für den Arbeitsschutz.

Für die Auftraggeber sind die Auswirkungen auf die Dauerhaftigkeit der Schichten und damit einhergehend Gewährleistungsfragen von Interesse.

Grundsätzliche Festlegungen

Als temperaturabgesenkte Asphalte werden dabei jene Mischgüter verstanden, die bei einer Absenkung von mindestens 20 K hergestellt und eingebaut werden. Die Verwendung von gebrauchsfertig viskositätsveränderten Straßenbau- oder Polymermodifizierten Bitumen oder alternativ die Verwendung von viskositätsverändernden Zusätzen werden als gleichwertig angesehen.

Die geplanten Erprobungsstrecken müssen jeweils spätestens bis zum 31.März eines jeden Jahres benannt werden. Laut Auskunft des BMVI gegenüber „Asphalt & Bitumen“ wird für dieses Jahr bilateral mit den Ländern und der Autobahn GmbH gesprochen, um bereits in diesem Jahr mit dieser Thematik starten zu können. Laufende und bestehende Verträge werden wohl nicht berührt werden können.

Zum Ende jeden Quartals sollen Angaben zum Baubereich, Eignungsnachweise sowie der Ergebnisse der Prüfung zur Erfahrungssammlung und der Kontrollprüfungen zusammen mit einer Einschätzung der gewonnenen Einsatzerfahrungen per E-Mail an das Referat 25 des BMVI übermittelt werden. Die Anlage zum ARS erläutert entsprechende Details.

Auffällige Schäden, die möglicherweise auf den Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt zurückzuführen sind, sollen bereits vorab nach einem entsprechenden Verfahren mitgeteilt werden, um gemeinsam abgestimmte Regelungen zu treffen.

Gesondert gemeldet werden müssen Erprobungsstrecken, bei denen keine Expositionsmessung durchgeführt wurde, obwohl dies abgestimmt war.

Die Herstellung und Verarbeitung von temperaturabgesenkten Walzasphalten erfolgt nach dem „Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt“ (M TA). Da notwendige Änderungen im M TA, Ausgabe 2011, noch nicht umgesetzt sind, werden im ARS einige Ergänzungen aufgeführt.

Grundsätzlich werden alle Erprobungsstrecken auf Bundesfernstraßen zur Erprobung von temperaturabgesenktem Walzasphalt ausschließlich unter Verwendung von Straßenfertigern mit Absaugeinrichtung durchgeführt. Alle Erprobungsstrecken müssen mit thermoisolierten Transportmulden und unter Verwendung eines Beschickers eingebaut werden.

Derzeit wird davon ausgegangen, dass der Einsatz von temperaturabgesenktem Walzasphalt Auswirkungen auf den anforderungsgerechten Schichtenverbund sowie über die Verdichtung auf den Hohlraumgehalt der fertigen Schicht zu erwarten sind, wird von der ZTV Asphalt­ StB 07/13 abgewichen. So muss ein stetig gestufter Asphaltbinder (AC B S SG) mit einem Hohlraumgehalt zwischen 1,5 und 6,0 Vol.-% oder bei hohen Beanspruchungen der Asphaltbinder nach dem Splittmastixasphalt-Prinzip (SMA B S) mit einem Hohlraumgehalt zwischen 1,5 und 5,5 Vol.-% eingebaut werden. Für Asphalttragschichten gilt ein Hohlraumgehalt < 8,0 Vol.-%. Für Asphaltdeckschichten gelten die Regelungen der ZTV Asphalt-StB 07/13.

Weitere Aspekte

Das ARS 09/2021 erläutert umfangreich all jene Aspekte, die bei der Durchführung der Erprobungsstrecken zu beachten sind. Dazu gehören: 

  • Anforderungen an die Baumaßnahme
  • Verwendung von Zusätzen und dazugehörige Regularien wie Erstellung einer Pilotproduktliste
  • Erweiterte Erstprüfungen und Eignungsnachweis
  • Kontrollprüfungen und Umgang mit Abweichungen
  • Wie Dämpfe und Aerosole sowie Einbauparameter gemessen werden

Ein Artikel in der Ausgabe 3/2021 (Erscheinungstermin: 21. Mai 2021) der Fachzeitschrift „Asphalt & Bitumen“ fasst auch diese Punkte zusammen. Sie können die Ausgabe hier bestellen.

Das ARS finden Sie auch hier zum Downloaden.

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