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Integration 1. März 2019

Fachwissen von Flüchtlingen zutage fördern

Wir fragten Michael van der Cammen, den Bereichsleiter Flüchtlinge und Migration bei der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, wie welche Chancen sich durch integrierte Flüchtlinge ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Michael van der Cammen hatte einmal einen Vortrag auf dem Forum MIRO in Berlin über die Integration von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt gehalten. Das Interesse seitens der Unternehmen war groß, es herrschte jedoch eine große Unsicherheit bei diesem Thema.

Ist die Steine- und Erdenindustrie Ihres Erachtens ein geeigneter Arbeitgeber für Flüchtlinge?

Michael van der Cammen: Ja, durchaus. Diese Branche bietet ja neben Beschäftigungsmöglichkeiten im technischen Bereich, beispielsweise in der Maschinen- und Anlagenführung oder in der Lagerlogistik auch Hilfs- oder Bürotätigkeiten an, die für Flüchtlinge interessante Positionen darstellen.

Einige Zuhörer haben bereits Flüchtlinge beschäftigt, wurden aber aufgrund mangelnder Motivation oder unzureichender Sprachkenntnisse enttäuscht.

Michael van der Cammen: Ich erinnere mich gut an die Zuschaueranmerkungen. Vor einem Jahr standen wir noch relativ am Anfang bei den Integrationsbemühungen. Mittlerweile können Flüchtlinge nach einem Integrationskurs die B1-Prüfung (Anm. der Red: Deutschtest für Zuwanderer) im Rahmen eines berufsbezogenen Sprachunterrichts wiederholen. Die Sprache ist und bleibt der Schlüssel zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge, wir haben unsere Bemühungen in diese Richtung stark intensiviert. Was die Motivation anbelangt, erhalten wir sehr viele positive Rückmeldungen. Nach unseren Erfahrungen sind Flüchtlinge, die Leistungen beziehen, in der Regel pflichtbewusst.

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Wie können Unternehmen Enttäuschungen vermeiden?

Michael van der Cammen: Es ist wichtig, die Bleibeperspektive eines Flüchtlings zu beachten. Momentan haben Menschen aus den Ländern Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea gute Chancen, in Deutschland bleiben zu können. So genannte anerkannte Flüchtlinge können uneingeschränkt und zustimmungsfrei beschäftigt werden. Geduldete und Asylbewerber mit laufendem Asylantrag dürfen mit Zustimmung der Ausländerbehörde ab dem vierten Aufenthaltsmonat einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dabei bleibt jedoch unklar, ob diese Personen einen Dauerstatus bekommen.

Wie lässt sich nachprüfen, ob ein Flüchtling arbeiten darf oder nicht?

Michael van der Cammen: Sie können dies anhand der Arbeitsauflage, die in den Ausweisdokumenten vermerkt ist, nachvollziehen.  

In den Medien wird immer wieder von Betrieben berichtet, die bereits gut eingearbeitete und integrierte Flüchtlinge wegen einer plötzlichen Abschiebung verloren haben. Wie lässt sich das Risiko minimieren?

Michael van der Cammen: Eine Abschiebung erfolgt ja immer aufgrund der Rechtslage in unserem Land, dagegen lässt sich zunächst einmal nichts ausrichten. Das ist bitter für die Unternehmen, aber auch für uns als Arbeitsagentur, denn wir haben ja ein großes Interesse am Erfolg unserer Bemühungen, Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Trotzdem sind Unternehmen nicht ganz machtlos, sie können zum Beispiel Rahmenbedingungen schaffen, die die Integration von Flüchtlingen fördert, dazu gehört ein auskömmlicher Lebensunterhalt sowie Eigeninitiative bei der Sprachförderung. Diese Maßnahmen können eine durchaus positive Wirkung bei der Entscheidung der Ausländerbehörde entfalten. Schließlich können Unternehmen den Betroffenen auch in rechtlicher Hinsicht unterstützen, indem sie die eigene Rechtsabteilung oder einen Anwalt mit dem Fall einer drohenden Abschiebung beauftragen.

Ist das Risiko in der Ausbildung geringer?

Michael van der Cammen: Im Fall einer betrieblichen Ausbildung gilt eine Duldung während der Ausbildung sowie für zwei Jahre nach erfolgreichem Abschluss. Für anerkannte Flüchtlinge gilt außerdem: Wer den eigenen Lebensunterhalt selbst sichern kann und das Sprachniveau C1 beherrscht, kann nach drei Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Für Unternehmen, die noch keinerlei Erfahrungen mit Flüchtlingen haben: Welche Schritte empfehlen Sie, um einen Flüchtling beschäftigen zu können?

Michael van der Cammen: Interessierte Unternehmen sollten sich im ersten Schritt an den Arbeitgeber-Service der örtlichen Arbeitsagentur wenden. Die Mitarbeiter sind bestens geschult für Fragen hinsichtlich der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Wichtig ist, sich gut zu informieren, auch über die Risiken, insbesondere hinsichtlich der Bleibeperspektive. Unsere Homepage bietet hierzu umfangreiche Informationen.

Welche staatlichen Unterstützungen können Unternehmen bei der Ausbildung, welche bei einer reinen Beschäftigung eines Flüchtlings in Anspruch nehmen?

Michael van der Cammen: Im Rahmen unserer Angebote „Step by Step in die betriebliche Ausbildung“ sowie „Kommit – Kooperationsmodell mit berufsanschlussfähiger Weiterbildung“ unterstützen wir Unternehmen bei der Qualifizierung von Mitarbeitern. Sie erhalten von uns einen Arbeitsentgeltzuschuss für Ausfallzeiten während der Weiterbildung sowie eine Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen. Wir erstatten auch die Lehrgangskosten und beteiligen uns an weiteren Kosten, zum Beispiel Fahrt- und Übernachtungskosten.

Der Bildungshintergrund vieler Flüchtlinge ist häufig unklar, insbesondere wenn Zeugnisse fehlen. Gibt es hierzu Überprüfungsmöglichkeiten?

Michael van der Cammen: Wir werden gestaffelt ab November für 30 Ausbildungsberufe eine videobasierte Analyse durchführen können, um bereits vorhandenes Fachwissen von Flüchtlingen zu testen. Sie müssen sich das wie eine vierstündige Prüfung vorstellen, die aufgezeichnet wird und der Prüfling berufsspezifische Aufgaben lösen muss. Auf dieser Basis können wir ableiten, ob und welche weiteren Weiterbildungsmaßnahmen notwendig sind, um eine Qualifikation nach deutschen Maßstäben definieren zu können. Wir sind über jeden Hinweis zu weiteren Betätigungsfeldern in Ihrer Branche dankbar. Ihre Leser können sich gerne per E-Mail (zentrale.if12-myskills@arbeitsagentur.de) an mich persönlich wenden.

Wie sieht es mit der Entlohnung von Flüchtlingen aus, gibt es da Besonderheiten gegenüber anderen Arbeitnehmern? Gilt auch der Mindestlohn?

Michael van der Cammen: Für Flüchtlinge gelten die gleichen Bedingungen wie für deutsche Arbeitnehmer, dazu zählt natürlich auch der ortsübliche Mindestlohn. Ute Schroeter

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