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Unterstützung

Förderprogramm „Digital Jetzt“ stärkt Mittelstand bei Digitalisierung

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Anträge auf Zuschüsse aus dem neuen Förderprogramm „Digital Jetzt“ stellen.

Damit werden Investitionen in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezuschusst.

Ziel des neuen Programms des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist, die Digitalisierung der Geschäftsprozesse zu fördern, neue Geschäftsmodelle für KMU zu erschließen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen langfristig zu sichern. Darüber hinaus sollen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befähigt werden, die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und Zukunftsinvestitionen im Unternehmen anzustoßen.

Für Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ist das ein weiterer wichtiger Schritt, um den Mittelstand bei der Digitalisierung zu stärken: „Denn Lücken bei der Digitalisierung dürfen nicht zum handfesten Wettbewerbsnachteil für kleine und mittlere Unternehmen werden.“

Das Programm

Das neue Förderprogramm läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen 203 Mio. Euro zur Verfügung. Bis Ende 2020 stehen 40 Mio. Euro bereit. Die Förderquote der Investitionskosten ist nach Unternehmensgröße gestaffelt.

Bei KMU bis 50 Mitarbeiter beträgt die Förderquote bis zu 50 %, bei KMU bis 250 Mitarbeiter bis zu 45 % und bei KMU bis 499 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 40 %. Ab Juli 2021 verringern sich die Förderquoten um jeweils 10 Prozentpunkte.

Die Förderung kann sich ferner auf Grundlage berechtigter Bonusprozentpunkte um bis zu 20 Prozentpunkte erhöhen. Bonusprozentpunkte sind beispielsweise für Investitionen in die IT-Sicherheit oder in strukturschwachen Regionen vorgesehen.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsnetzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. Der Eigenanteil, den das Unternehmen selbst zur geplanten Digitalisierungsinvestition beisteuern muss, kann über Kredit- und Beteiligungsprogramme gefördert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Außerdem muss das Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt. Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben. Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von 12 Monaten umgesetzt werden. Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Weitere Informationen über das Förderprogramm und das Online-Antragstool finden Sie hier:

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