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Archiv 20. März 2014

Formalitäten

Das unentgeltliche Praktikum für Schüler als Orientierungshilfe ist in der Regel sozialversicherungsfrei. Für eine eventuelle Aufwandsentschädigung fallen ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge an.

Anmelden müssen Sie den Praktikanten

  • bei der Berufsgenossenschaft
  • bei der Krankenkasse Ihrer Firma. Mit dieser Anmeldung ist der Versicherungsschutz gegeben. Das gilt vor allem für den Unfallschutz.

Informieren Sie auch die Schule über die Dauer des Praktikums und dass Sie einen Schüler als Praktikanten beschäftigen.

Achtung: Andere Regeln gelten für Studenten, die z. B. ein vorgeschriebenes Praktikum absolvieren. Selbst wenn kein Entgelt anfällt, müssen Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

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