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Archiv 28. Mai 2018

Gericht schlägt Vergleich für A1-mobil vor

Bereits im vergangenen Jahr hatte die Projektgesellschaft „A1 mobil“ die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Niedersachsen, auf Zahlung von 778 Mio. Euro verklagt. Nun schlägt das Gericht einen Vergleich vor.

Das Konsortium hatte einen 72,5 km langen Abschnitt der A 1 zwischen Hamburg und Bremen sechsspurig ausgebaut
Das Konsortium hatte einen 72,5 km langen Abschnitt der A 1 zwischen Hamburg und Bremen sechsspurig ausgebaut

Das Konsortium hatte zwischen 2008 und 2012 einen 72,5 km langen Abschnitt der A 1 zwischen Hamburg und Bremen sechsspurig ausgebaut. Die Einnahmen aus der Lkw-Maut blieben aufgrund der Finanz- und Wirtschaftskrise aber hinter den Erwartungen zurück.

Das Gesamtprojektvolumen beläuft sich auf 1,3 Mrd. Euro, wovon damals etwa 515 Mio. Euro auf den Ausbau der Autobahn entfielen. „A1 mobil“ wird aus den Mauteinnahmen, wovon der Bund einen festgeschriebenen Anteil behält, finanziert. Das Vergütungsmodell mit dem Bund sah den Angaben zufolge einen kontinuierlichen Anstieg des Lkw-Verkehrs vor. In der Finanz- und Wirtschaftskrise brach der Lkw-Verkehr allerdings nach Angaben des Betreibers auf der Strecke um über 20 % ein, die Einnahmen sogar noch deutlicher: Es sind rund 50 % weniger Geld in der Kasse.

Deshalb hatte „A1 mobil“ im vergangenen Jahr die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Land Niedersachsen, auf Zahlung von 778 Mio. Euro verklagt. Nur so sieht die Gesellschaft die Chance, eine Insolvenz abzuwenden. Derzeit verhindert nur ein Stillhalteabkommen mit den Gläubigerbanken die Insolvenz von „A1 mobil“. Zins und Tilgung würden von den Banken gestundet.

Der nun vorgeschlagene Vergleich sieht vor, dass die Finanzierungslücke der Betreibergesellschaft aus einer Finanzspritze gedeckt werden soll, zu der das Konsortium und der Bund je zur Hälfte beitragen sollten. Demnach sollen statt fester Beträge prozentuale Anteile an den Einnahmen aus der Lkw-Maut an den Bund fließen.

Ein Schlichtungsversuch zuvor war bereits gescheitert: Im Schlichtungsverfahren wurde der Betreibergesellschaft Recht gegeben, der Bund hatte sich aber nicht darauf eingelassen.
Die Geschäftsführung von „A1 Mobil“ beurteilte den Vergleichsvorschlag als positiv. Vertreter des Bundes reagierten skeptisch. Das Gericht erwartet bis 24. August eine Entscheidung beider Seiten, ob sie den Vergleich akzeptieren.

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