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Höhere Fördersätze für kommunalen Straßen- und Radwegebau

Künftig erhalten Kommunen in Rheinland-Pfalz für den Bau von Radwegen, den Ausbau von Straßen auf der freien Strecke und für die Sanierung von Brücken und Stützmauern einen Förderzuschlag von 10 % zum Grundfördersatz.

Der rheinland-pflzische Verkehrsminister Volker Wissing will mit der Frderung den Anreiz in den Kommunen erhhen, die notwendigen Bauprojekte anzugehen

Die Förderung kann damit auf bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten steigen. Für Pendler-Radrouten (PRR) gibt es einen „Turbo“-Zuschlag um weitere 10 %. „Ich möchte unsere Kommunen noch stärker dabei unterstützen, ihre Verkehrswege zu erhalten und fit für die Zukunft zu machen. Deshalb habe ich entschieden, die Förderung für den Ausbau von Straßen und Radwegen sowie die Sanierung von Brücken um 10 % zu erhöhen“, kündigte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing an.

Das Land gewährt den Landkreisen, Städten und Gemeinden Zuwendungen für investive Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Darunter fallen neben dem Ausbau von verkehrswichtigen kommunalen Straßen auch die Sanierung von Brücken im Zuge dieser Straßen und der Bau von Radwegen. Durch den Zuschlag von 10 % zum Grundfördersatz kann die Förderung der Baumaßnahmen auf bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten steigen. „Damit möchte ich auch den Anreiz in den Kommunen erhöhen, die notwendigen Bauprojekte anzugehen“, sagte Wissing.

Ein wichtiges Ziel der rheinland-pfälzischen Verkehrspolitik ist zudem die Steigerung des Radverkehrs im Alltag. Neben der zunehmenden Verbreitung von E-Bikes und Pedelecs kann dieses Ziel insbesondere auch durch einen Ausbau des Radwegenetzes erreicht werden. „Eine um 10 % erhöhte Förderung des Radwegebaus ist daher ein Angebot an die Kommunen, mit dem Bau von sicheren und leistungsfähigen Radwegen die Radfahrer zu unterstützen“, so Wissing. Noch stärker profitieren werden die in Gang gesetzten Projekte für Pendler-Radrouten, die einen „Turbo“-Zuschlag um weitere 10 % erhalten, so dass diese Projekte mit bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig sind.

Während es für den Ausbau von Ortsdurchfahrten unter bestimmten Voraussetzungen schon heute eine um bis zu 10 % höhere Förderung gibt, wird mit der erhöhten Förderung von Straßen der freien Strecke ein Anreiz geschaffen, auch diese Straßen zu verbessern. Davon profitieren die Landkreise wie auch die kreisfreien Städte.

Um die Kommunen bei den meist kostenintensiven Sanierungen von Brücken und Stützmauern finanziell zu entlasten, wird deshalb auch für diese Bauvorhaben ein um 10 Prozent erhöhter Fördersatz gewährt.

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